Koschyk sagte, der Bundestag soll "erstmals einklagbare Mitwirkungsrechte in Angelegenheiten der EU" erhalten.

Die große Koalition, so der CSU-Politiker, habe sich auf eine Regelung verständigt, die den Bundestag berechtigt, sich mit Stellungnahmen in laufende EU-Verhandlungen "beliebig oft" einzumischen. "Lassen sich wesentliche Anliegen des Bundestags in den EU-Verhandlungen nicht durchsetzen, muss die Regierung darüber in Zukunft unverzüglich und sehr detailliert Rechenschaft ablegen - notfalls auch im Rahmen einer Europa-Debatte im Bundestag", sagte Koschyk. In der SPD wurde dies bestätigt.

Anlass der Verhandlungen ist die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, dass der Lissabon-Vertrag zwar dem Grundgesetz entspricht, dass aber Änderungen am deutschen Begleitgesetz erforderlich seien. Die CSU stellte nach dieser Entscheidung einen eigenen Forderungskatalog auf.

Morgen werden Union und SPD erneut zu Beratungen zusammenkommen. Diskussionsbedarf gibt es in der Frage der Einführung eines Kompetenzkontrollverfahrens beim Bundesverfassungsgericht. Dem Vernehmen nach lehnt dies die SPD ab. Die CSU hatte sich dafür ausgesprochen, dass die Karlsruher Richter künftig über nationale Rechte wachen sollen.

Zudem verhandeln Union und SPD darüber, inwieweit der Bundestag auch bei der gemeinsamen Handelspolitik ein gewichtiges Wort mitreden können muss. "Das Freihandelsabkommen mit Südkorea etwa wird massive Auswirkungen auf die deutsche Autoindustrie haben", sagte Koschyk.

Ebenso würden im Rahmen von Verhandlungen der Welthandelsorganisation (WTO) Weichenstellungen für die Agrarwirtschaft vorgenommen. "Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, dass der Bundestag hier nicht außen vor bleiben darf", so der CSU-Politiker. In der SPD hieß es hierzu, es seien noch "Feinabstimmungen" nötig.

Strittig zwischen Union und SPD ist schließlich die kommunale Selbstverwaltung. Die CSU verlangt, im Begleitgesetz müsse verankert werden, dass die Selbstverwaltung von Brüssel nicht beschnitten werden kann.