Nachdenken über eigene Schuld ist bei früheren RAF-Terroristen selten. Nur wenige von ihnen haben sich ehrlich mit den Verbrechen des Linksterrorismus auseinandergesetzt, und keiner hat dies öffentlich getan. Ob Verena Becker einen solchen Schritt vorhatte, bleibt offen.

Jedenfalls führte wohl eine handschriftliche Notiz zu ihrer Festnahme am Donnerstagnachmittag. Darin fragt sie sich, ob sie für den 1977 ermordeten Generalbundesanwalt Siegfried Buback „beten“ solle. Das erfuhr das Magazin „Der Spiegel“ aus Justizkreisen.

Die Aufzeichnung wurde bei der Durchsuchung von Beckers Wohnung vor zehn Tagen sichergestellt. Die Polizei hatte im Rahmen eines seit April 2008 laufenden Ermittlungsverfahrens ihr Telefon abgehört. Sie vermutet, dass Becker an dem RAF-Kommando mit dem Namen „Ulrike Meinhof“ beteiligt gewesen sein könnte, das am 7. April 1977 in der Karlsruher Innenstadt den höchsten Ankläger der Bundesrepublik sowie seine beiden Begleiter Wolfgang Göbel und Georg Wurster auf offener Straße hingerichtet hatte.

Bei der Abhöraktion gewannen die Beamten den Eindruck, die seit 20 Jahren aus der Haft freie Terroristin wolle nun über ihr Leben reflektieren. Sie ließen ihr Zeit und rückten erst zur Hausdurchsuchung an, als sie sich über Verschlüsselungsverfahren für ihren Computer erkundigte. Vor ihrer Festnahme soll sie mit dem Gedanken gespielt haben, nach Griechenland zu flüchten.

Zwar kann man eine so allgemeine Formulierung nicht als konkretes Geständnis werten. Brisant ist die Notiz trotzdem, weil sich Verena Becker bereits einmal ausführlich über das Attentat auf Buback geäußert hat: 1982 sprach sie zwei Wochen lang mit Mitarbeitern des Verfassungsschutzes und soll dabei den Dreifachmord geschildert haben.

Dabei belastete sie, extrem untypisch für eine RAF-Terroristin, zwei ihrer „Genossen“: Christian Klar und Stefan Wisniewski seien an dem Anschlag direkt beteiligt gewesen. Klar hatte immer als hauptverdächtig gegolten, aber auf eine Tatbeteiligung von Wisniewski gab es keine Hinweise.

Eine Zusammenfassung dieser Aussage bekam seinerzeit die Bundesanwaltschaft zu lesen; allerdings befindet sich das Papier nicht mehr in ihren Akten. Gerichtsverwertbar waren ihre Ausführungen ohnehin nicht, weil Becker nach der kurzen Phase ihrer Aussage wieder jede Zusammenarbeit ablehnte.

Die Originalakte existiert noch, ist allerdings gesperrt. Das hat offenbar mit Bedenken zu tun, bei einer Veröffentlichung könnten Details über die Arbeitsweise deutscher oder auswärtiger Geheimdienste bekannt werden, die auch nach mehr als einem Vierteljahrhundert noch vertraulich bleiben müssten.

Ob der Verhaftung Beckers nun Anklage und Prozess folgen werden, ist ungewiss. Immerhin reichten die neuen Beweise, neben der Notiz DNA-Spuren von Becker an den Bekennerbriefen des „Kommandos Ulrike Meinhof“, aus, um sie festzunehmen. Jetzt hofft Michael Buback, der Sohn des ermordeten Anklägers, auf ein Verfahren, das die Wahrheit aufdeckt.

Das ist jedoch kaum zu erwarten. Denn bereits zweimal hat sich das Oberlandesgericht Stuttgart intensiv mit den gesicherten Beweisen im Dreifachmordfall Buback beschäftigt – zuerst 1980 im Verfahren gegen Knut Folkerts, dann 1984/85 gegen Brigitte Mohnhaupt und Christian Klar. Alle drei wurden wegen Mittäterschaft verurteilt; schon damals legten sich die Richter nicht fest, wer tatsächlich vom Motorrad aus auf den ungepanzerten Dienst-Mercedes geschossen hatte. Im Folkerts-Urteil heißt es dazu: „Dass sich nicht mit Sicherheit feststellen ließ, ob der Angeklagte am Tattag selbst auf dem Motorrad saß, ist ohne Bedeutung.“ Denn gewiss war Folkerts an der Vorbereitung beteiligt, was seine Verurteilung rechtfertigt.

Im Urteil gegen Mohnhaupt und Klar stellte ein anderer Strafsenat fest: „Die Angeklagten müssen sich jeweils das Handeln ihrer Tatgenossen, das sich in allen Phasen dieser ,Aktion‘ im Rahmen des gemeinsam gefassten und gebilligten Tatplanes hielt, als eigenes zurechnen lassen.“ Auch das war juristisch korrekt – Mohnhaupt führte ohne jeden Zweifel die „Offensive 77“ genannte Attacke der RAF gegen den Rechtsstaat an, und Klar war ebenso gewiss Teil der Karlsruher RAF-Zelle gewesen.

Die seit 2008 neu gewonnenen Indizien, die vor allem auf Fortschritten bei der Kriminaltechnik beruhen, bestätigen lediglich im Wesentlichen bekannte Tatsachen: Die DNA-Spuren auf den Bekennerschreiben zum Beispiel belegen die Vermutung, dass Verena Becker zum „Kommando Ulrike Meinhof“ gehört hat – doch diese Vermutung war bereits bei ihrer Festnahme aufgekommen, bei der sie nämlich die Mordwaffe vom Buback-Anschlag bei sich gehabt hatte. Außerdem war sie in Begleitung von Günter Sonnenberg, der unzweifelhaft am Anschlag auf Buback direkt beteiligt war: Er hatte in Düsseldorf das Tatmotorrad gemietet.

Die DNA-Spuren an den beiden Motorradhelmen, die die Täter beim Attentat trugen, und einer Lederjacke haben dagegen bisher nicht zu Fortschritten geführt. Weder der genetische Fingerabdruck von Becker noch von Wisniewski ist identifiziert worden.

Doch selbst wenn es gelänge, einem RAF-Mitglied eine Spur sicher zuzuweisen, bewiese das nicht die Beteiligung an dem Dreifachmord selbst: Laut Zeugenaussagen fuhren Mitglieder des Kommandos in den Tagen vor dem Anschlag mehrfach den vorgesehenen Tatort und seine Umgebung ab. Mehr als einen Beweis für die ohnehin feststehende Mittäterschaft ist also nach gegenwärtigem Stand nicht zu erwarten.

Schweigegelübde der Terroristen hält

Solange nicht einer der am Anschlag beteiligten Terroristen umfassend und ehrlich aussagt, wird offen bleiben, wer genau am Morgen des 7. April 1977 das Tatmotorrad gesteuert und wer vom Soziussitz aus geschossen hat. Dabei gibt es mit Mohnhaupt und ihrem damaligen Vertrauten Peter-Jürgen Boock, mit Sonnenberg, Klar und wahrscheinlich Folkerts mindestens fünf RAF-Mitglieder, die genau wissen, wer der Todesschütze war. Doch die Omerta, das Schweigegelübde der Terroristen, hält. Es gibt keinen Hinweis darauf, dass sich das ändern könnte.

Weiß Verena Becker wirklich, wer geschossen hat? Einigermaßen sicher ist allein, dass die Michael Buback besonders wichtigen Aussagen zweier Augenzeugen, die eine „zierliche Frau“ auf dem Soziussitz des Motorrads gesehen haben wollten, wohl nicht zutreffen.

Eine Dreiviertelstunde nach dem Mord registrierte ein Polizist im Rahmen der sofort eingeleiteten Ringfahndung den Alfa Romeo, der dann drei Tage später als Fluchtfahrzeug identifiziert wurde. Darin saßen drei junge Männer, jedoch keine Frau.

Offen bleibt, ob ein unabhängiges Gericht Verena Becker aufgrund der neuen Indizien wegen Mittäterschaft schuldig sprechen wird. Sie war im Dezember 1977 wegen versuchten Mordes zu „lebenslänglich“ verurteilt worden und saß bis zur Begnadigung durch Bundespräsident Richard von Weizsäcker fast 13 Jahre hinter Gittern.

Aus Gründen der Prozessökonomie verzichtete die Bundesanwaltschaft 1980 auf ein Verfahren gegen Becker wegen des Buback-Attentats. Theoretisch wäre damit eine Mordanklage heute möglich. Doch dafür dürften die Indizien kaum ausreichen.

Mitarbeit: Miriam Hollstein, Thorsten Jungholt