Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum EU-Reformvertrag ist auf breite Zustimmung gestoßen. Bundeskanzlerin Angela Merkel äußerte sich erleichtert über die grundsätzliche Zustimmung des Gerichts zu dem Übereinkommen. „Der Vertrag von Lissabon hat eine weitere wichtige Hürde genommen“, sagte Merkel in Berlin. Die Richter hätten den Gesetzgebern jetzt den Auftrag erteilt, die Mitwirkungsrechte von Bundestag undBundesrat zu verbessern.
Sie sei sehr froh, dass die Fraktionen im Bundestag dies in dieser Legislaturperiode noch umsetzen wollten. So könnten noch vor der Bundestagswahl die Voraussetzungen geschaffen werden, um die Ratifikationsurkunde zu hinterlegen. „Ein guter Tag für den Lissabonner Vertrag“, resümierte Merkel.
Das Bericht hatte das Zustimmungsgesetz zu dem Reformwerk gebilligt – es sei mit dem Grundgesetz vereinbar. Die Richter forderten aber vor der Ratifizierung des EU-Reformvertrags, die Mitwirkungsrechte von Bundestag und Bundesrat bei Entscheidungen der Europäischen Union gesetzlich neu zu regeln. Das derzeitige Begleitgesetz sei verfassungswidrig, weil die darin festgelegten Beteiligungsrechte nicht ausreichten.
„Das Grundgesetz sagt Ja zu Lissabon, verlangt aber auf nationaler Ebene eine Stärkung der parlamentarischen Integrationsverantwortung“, brachte Verfassungsrichter Andreas Voßkuhle das Urteil auf eine knappen Nenner.
Außenminister Frank-Walter Steinmeier , der in Karlsruhe als Vertreter der Bundesregierung die Entscheidung entgegennahm, begrüßte ähnlich wie Merkel den Richterspruch. Der Lissabon-Vertrag müsse nicht neu verhandelt werden. „Der Vertrag kann also ratifiziert werden“, sagte Steinmeier.
Er freue sich, dass das Gericht den Lissabon-Vertrag „voll umfänglich“ mit dem Grundgesetz vereinbar erklärt habe, sagte Steinmeier. Allerdings habe das Verfassungsgericht „uns Hausaufgaben mit auf den Weg gegeben.“ Diese würden natürlich ernst genommen. Er sei sich aber sicher, so Steinmeier dass es in diesem Jahr zu einer Ratifizierung komme.
Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) begrüßte das Urteil auch. „Die zentrale Aussage des Urteils ist, dass der Vertrag von Lissabon mit dem Grundgesetz vereinbar ist“, sagte Schäuble. Das Bundesverfassungsgerichts betone in seinem Urteil, dass „Deutschland ein souveräner Staat bleibt“. Damit sei der Weg frei, „um das Ratifizierungsverfahren mit den notwendigen Anpassungen im Begleitgesetz rasch abzuschließen“.
Schäuble zeigte sich zuversichtlich, dass die Umsetzung des Urteils zu einer Verbesserung der Legitimation von Entscheidungen auf EU-Ebene führen werde. Dies könne der „Demokratie und der Akzeptanz europäischer Politik in Deutschland nur helfen“.
Der Spitzenkandidat der Grünen für die Bundestagswahl 2009, Jürgen Trittin , lobte, dass die Beteiligungsrechte des Bundestages durch die von den Richtern geforderten Nachbesserungen an den Begleitgesetzen weiter gestärkt werden. Mit Blick auf Linke-Parteichef Oskar Lafontaine sowie den CSU-Politiker und Kläger in Karlsruhe, Peter Gauweiler, fügte Trittin hinzu: „Die unheilige Allianz des Nationalismus zwischen Gauweiler und Lafontaine ist mit diesem Urteil gescheitert.“
Der CSU-Politiker Gauweiler sieht sich allerdings durch das Urteil in vollem Umfang bestätigt. Mit der Entscheidung sei der Idee eines „Europa der Vaterländer“ Rechnung getragen worden. „Das Volk ist massiv gestärkt worden.“
CSU-Landesgruppenchef Peter Ramsauer sagte, durch die Entscheidung in Kalrsruhe würden die nationalen Souveränitätsrechte gestärkt. Nun gehe es darum, aus der Mitte des Bundestags ein neues Begleitgesetz zu machen.
Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) sagte, dass Urteil bestätige, dass „die damals zwischen Bundestag und Bundesregierung getroffenen Vereinbarungen über die Zusammenarbeit in Angelegenheiten der Europäischen Union keineswegs zu ehrgeizig gewesen sind“. Sie müssten verstärkt werden.
Für den SPD-Europaabgeordneten Jo Leinen ist der Kern des Karlsruher Urteils ein „Ja zum Lissabon-Vertrag“. Damit sei eine „weitere Hürde auf dem langen Weg zur Ratifizierung des Lissabon-Vertrags genommen“. Nun gebe es berechtigte Hoffnungen, dass der Reform-Vertrag bis Jahresende in Kraft treten kann – „nach fast 10 Jahren endloser Debatten“.
Die deutsche Fassung des Vertrags können Sie hier auf der Seite des Rats der Europäischen Union nachlesen (PDF-Format).
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ddp/dpa/AP/Reuters/cn



