Die derzeitige Einberufungspraxis zum Wehrdienst ist nach Auffassung des Kölner Verwaltungsgerichts verfassungswidrig. In zwei Fällen setzte das Gericht die Einberufung von jungen Männern zum Grundwehrdienst aus, weil der Grundsatz der Gleichbehandlung verletzt sei, sagte ein Sprecher und bestätigte damit einen „Handelsblatt“-Bericht.
„Das Gericht sagt schon seit Jahren: Die Wehrgerechtigkeit ist nicht mehr gewahrt.“ Hintergrund sind die deutlich sinkenden Zahlen von Grundwehrdienst-Leistenden. Es werde nicht mehr „umfassend und gleichmäßig“ eingezogen. Nun müsse das Bundesverfassungsgericht die Praxis prüfen.
(Aktenzeichen 8 K 5791/08)
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dpa/cn




