Dabei geht es um ungedeckte Leerverkäufe von Aktien der zehn bedeutendsten deutschen Finanzinstitute, von Staatsanleihen der Euro-Länder sowie von Kreditausfallversicherungen (CDS) für Verbindlichkeiten der Euro-Zone. Im Folgenden einige Hintergrundinformationen zu Leerverkäufen:

- Bei normalen Leerverkäufen wetten Investoren auf fallende Kurse von Wertpapieren. Sie verkaufen Papiere, die sie sich zuvor von anderen Anlegern gegen eine Gebühr geliehen haben, zu einem fest vereinbarten Kurs. Sinkt der Preis bis zum Lieferdatum, KÖNNEN sie sich dann billiger wieder eindecken und die geliehenen Papiere zurückgeben. Die Differenz zwischen dem niedrigeren Kurs und dem höheren Verkaufspreis abzüglich der Gebühr streichen die Investoren als Gewinn ein. Geht die Wette indes verloren, also steigt der Preis entgegen der Erwartung, besteht die Gefahr, dass sie zu einem höheren Kurs wieder einsteigen müssen, um die geliehenen Papiere zurückzugeben. Dann droht ein Verlust in den Büchern der Leerverkäufer.

– Bei ungedeckten Leerverkäufen ist das Prinzip dasselbe. Allerdings haben sich die Investoren noch nicht einmal die Wertpapiere geliehen, was die Risiken deutlich erhöht. Denn zum Lieferdatum besitzen sie so keinerlei Papiere. Um ihren Lieferverpflichtungen nachzukommen, müssen sie diese daher dann am Markt in jedem Fall erwerben – unabhängig von der Kursentwicklung. Ist der Preis nicht wie erhofft gesunken, müssen sie hohe Verluste realisieren. Dafür sind im Erfolgsfall die Gewinnchancen höher, da keine Gebühr anfällt.

– Wenn ungedeckte Leerverkäufe bei einigen Titeln den Handel dominieren, können diese dramatisch unter Druck geraten. Denn theoretisch können mehr Papiere verkauft werden als tatsächlich existieren. Dann werden die Wetten der Investoren zu einer sich selbst erfüllenden Prophezeiung: Wenn alle auf einen Kursverfall wetten, tritt dieser auch ein.

– Um die Transparenz dieser Geschäfte zu erhöhen, hat die Finanzaufsicht BaFin im März eine Meldepflicht für Leerverkäufe von Aktien der zehn größten deutschen Finanz- und Versicherungshäuser eingeführt. Ende Januar hatte sie ein Verbot von ungedeckten Leerverkäufen in den Titeln nach eineinhalb Jahren auslaufen lassen, da sie eine Beruhigung der Märkte feststellte. Sie hatte das Verbot zusammen mit vielen anderen Ländern nach dem Kollaps der US-Investmentbank Lehman Brothers erlassen.

– Auch die EU plant eine Gesetzesinitiative zu Leerverkäufen und Kreditausfallversicherungen auf Staatsanleihen im Herbst.

reuters