Nach einem tödlichen Angriff von vier Kampfhunden auf ein dreijähriges Mädchen im thüringischen Sachsenburg hat Landesinnenminister Peter Huber das Kampfhundegesetz verteidigt.
Die geltenden Regeln seien so schlecht nicht, sagte Huber dem MDR. Die Vorschriften erlaubten es den Behörden, die Haltung gefährlicher Hunde zu verbieten oder deren Halter zur Abgabe des Tieres zu zwingen.
Eine Liste gefährlicher Hunderassen gibt es in der Thüringer Gefahrenhundeverordnung nicht. Huber sagte dazu, es sei nach wie vor umstritten, ob diese Listen sinnvoll seien und ob eine Rasseliste die tödliche Attacke in Sachsenburg hätte verhindern können.
Er könne sich vorstellen, eine Hundehalterprüfung für Hunde ab einer bestimmten Größenordnung einzuführen, und zwar unabhängig von der Rasse, sagte der Innenminister dem MDR. Damit könne sichergestellt werden, dass der Hundehalter seinen Hund in jeder Lebenssituation beherrsche.
Der innenpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Wolfgang Fiedler, sagte am Samstag dem MDR, es sei ein Versäumnis der Vergangenheit, dass in Thüringen nicht festgelegt sei, welche Hunderassen wie zu halten seien.
Der SPD-Innenpolitiker Heiko Gentzel sagte dem MDR, er werde sich dafür einsetzen, dass eine Liste gefährlicher Hunde erarbeitet werde. Für diese müssten besondere Regeln gelten. Im Thüringer Kampfhundegesetz werden im Gegensatz zu anderen Bundesländern keine bestimmten Rassen genannt. Als gefährlich gelten Pitbull-Terrier, Staffordshire- Terrier, Staffordshire-Bullterrier und Bullterrier.
In Sachsenburg hatten vier Staffordshire-Terrier das Mädchen und seine 70-jährige Urgroßmutter am Freitag aus noch ungeklärter Ursache angegriffen, wie die Polizei mitteilte. Die Hunde gehörten der 44-jährigen Tante des Mädchens, das mit der Urgroßmutter zu Besuch im Haus der Tante war.
Alle vier Hunde verbissen sich laut Polizei im Haus der Tante so in das Kind, dass es an Ort und Stelle an schweren Kopf- und Oberkörperverletzungen starb. Die Urgroßmutter erlitt schwere Verletzungen im Gesicht und im Armbereich und wurde im Krankenhaus behandelt. Lebensgefahr bestand für sie nicht.
Gegen die Hundehalterin wurden Ermittlungen wegen fahrlässiger Tötung eingeleitet. Sie war laut Polizei im Garten, als die Hunde das kleine Mädchen und die alte Frau angriffen. Die Hunde wurden noch am Freitag eingeschläfert.
Die Kinderleiche wurde laut Polizei obduziert. Die Eltern des Kindes und weitere Familienangehörige, aber auch Polizisten, die das Kind auffanden, wurden von Seelsorgern betreut.
AFP/lk




