Nach dem Missbrauch-Skandal in der Odenwaldschule sowie mehreren katholischen Einrichtungen will Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger die Rechte der Opfer auf Entschädigung stärken. Sie plädiert für eine finanzielle Entschädigung von Missbrauchsopfern an Schulen als symbolische Wiedergutmachung. „Es braucht ein klares Signal an die Opfer, wie zum Beispiel das Gespräch über freiwillige Wiedergutmachungen in den Fällen, in denen die rechtliche Verjährung eingetreten ist“, sagte die Ministerin der „Süddeutschen Zeitung“. Dies wäre „ein Stück Gerechtigkeit gegenüber der Opfer, auch wenn sich das erlittene Unrecht materiell nicht aufwiegen lässt“, sagte sie weiter.

Es dürfe nicht der Eindruck entstehen, dass nur Fälle zugegeben würden, die sich nicht länger bestreiten ließen, fügte die Ministerin hinzu. Zugleich forderte Leutheusser-Schnarrenberger die katholische Kirche abermals auf, die Aufklärung von Missbrauchsfällen konsequenter anzugehen als bisher.

Die von Politikern vor allem der christlichen Parteien gestellte Forderung nach schärferen Gesetzen, um künftig auch in jahrzehnte-alten Missbrauchsfällen die Täter bestrafen zu können, sieht die Justizministerin allerdings eher kritisch.

Zwar sollten die zivilrechtlichen Verjährungsfristen verlängert werden, sagte Leutheusser-Schnarrenberger dazu der „Passauer Neuen Presse“. Sie zeigte sich dagegen skeptisch zu einer Verlängerung der strafrechtlichen Verjährungsfristen. Der Parlamentarische Staatssekretär in ihrem Ministerium, Max Stadler (FDP), äußerte sich in einem Gespräch mit der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ ähnlich. Die regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren für Ansprüche auf Schmerzensgeld und Schadenersatz sei deutlich zu kurz. Der FDP-Rechtsexperte Hartfrid Wolff will die Verjährungsfrist für Ersatzansprüche daher auf 30 Jahre anheben. Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU) forderte die Erhöhung der Mindeststrafe von zur Zeit sechs Monaten auf ein Jahr. „Jeder sexuelle Missbrauch muss wieder als Verbrechen gebrandmarkt werden“, sagte sie Morgenpost Online ONLINE.

Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) will ab dem 23. April einen Runden Tisch zum Thema Missbrauch mit dem Schwerpunkt Prävention einrichten. Die Deutsche Bischofskonferenz will teilnehmen. Papst Benedikt XVI. wird sich am Freitag die Hintergründe von deren Vorsitzenden Robert Zollitsch berichten lassen. Bis dahin hält sich der Vatikan wahrscheinlich bedeckt.

Nachdem Missbrauchsfälle bei den Regensburger Domspatzen für weltweites Aufsehen sorgen, erreicht der Skandal nach Informationen der „Nassauischen Neuen Presse“ jetzt auch die Limburger Domsingknaben. Ein ehemaliges Chormitglied habe Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst angeschrieben und ihm von Übergriffen des damaligen Dirigenten zwischen 1967 und 1973 berichtet. Der beschuldigte Domkapellmeister und Priester ist 2002 gestorben.

Die reformpädagogische Odenwaldschule entschuldigte sich öffentlich für die Vergehen der 70er und 80er in ihrem Haus. „Das Leid können wir nicht mehr gutmachen“, sagte die Direktorin des Internats in Heppenheim, Margarita Kaufmann. Sie rief betroffene Schüler der Jahre 1970 bis 1985 auf, sich zu melden. Die Direktorin hat drei Lehrer als mutmaßliche Täter in Verdacht. Insgesamt seien bislang 24 Missbrauchsfälle bekannt, unter den Opfern sei eine Frau, wie Kaufmann sagte. „Ihre Erfahrungen waren so schlimm, dass sie am Telefon weinte.“

Vorwürfe gegen den früheren Schulleiter des Internats gab es schon 1998. Ein Jahr später wurde Anzeige erstattet. Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren wegen Verjährung ein. Am Montag kündigte die Behörde an, erneut gegen Lehrer ermitteln zu wollen. Es sei nicht auszuschließen, dass es auch nicht-verjährte Übergriffe gebe.

CDU und CSU sind offen für längere Verjährungsfristen. Viele Opfer seien erst nach vielen Jahren in der Lage, sich mit ihrem Leid auseinanderzusetzen, sagte CDU-Generalsekretär Hermann Gröhe. CSU- Chef Horst Seehofer und seine Justizministerin Beate Merk sprachen sich für eine längere Verjährungsfrist aus. Sie sollte mindestens 30 Jahre betragen. Bislang liegt die Frist bei 10 Jahren, in besonders schweren Fällen bei 20 Jahren – gerechnet vom 18. Geburtstag des Opfers an.

Leutheusser-Schnarrenberger ist weiter skeptisch: „Ich glaube nicht, dass es das Allheilmittel ist.“ Der Deutsche Kinderschutzbund reagierte ebenfalls zurückhaltend auf längere Verjährungsfristen. „Es hilft jetzt keinem Kind“, sagte Kinderschutzbund-Präsident Heinz Hilgers. Die Deutsche Kinderhilfe forderte, Verjährungsfristen ganz abzuschaffen. Ihr Vorsitzender, Georg Ehrmann, verwies im Fernsehsender N24 darauf, dass Mörder und NS-Verbrecher mit lebenslange Verfolgung fürchten müssten. „Gleiches sollte für Sexualstraftäter gelten, deren Opfer lebenslang unter den Taten leiden.“

dpa/AFP/ks