Die Pendlerpauschale von 30 Cent ab dem ersten Entfernungskilometer hat wieder eine gesetzliche Grundlage. Auch der Bundesrat billigte am Freitag in Berlin die Rückkehr zur alten Regelung von 2006.
Das Bundesverfassungsgericht hatte im Dezember 2008 entschieden, dass das zwischenzeitlich gezahlte Wegegeld erst ab dem 21. Kilometer verfassungswidrig ist.
Die Karlsruher Richter erließen eine vorläufige Regelung, wonach die alte Pauschale von 2006 weiter gilt. Auf dieser Grundlage waren auch die Rückerstattungen für die Jahre 2007 und 2008 gezahlt worden.
Nicht zuletzt die Bundesländer hatten aber gefordert, diesen "Schwebezustand" endlich zu beenden und die Pendlerpauschale wieder in ihrer alten Form gesetzlich zu verankern.
Mit dem Gesetz wird außerdem erneut festgelegt, dass Kosten für die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel auch dann steuerlich geltend gemacht werden können, wenn sie höher sind als die Entfernungspauschale.
AP/AFP/fsl



