Nach dem das Bundesverfassungsgericht die Pendlerpauschale wieder belebt hatte, reagierte Angela Merkel umgehend: Die alte Pendlerpauschale sei „die richtige Antwort auf die jetzige Wirtschaftssituation“, sagte sie. „Ich halte es für absolut richtig, dass wir das Geld angesichts der Lage jetzt den Menschen direkt zurückgeben.“ Die Steuererstattungen sollen die Arbeitnehmer anregen, mehr zu konsumieren.

Es ist eine Drehung um 180 Grad. Bislang lehnte die Kanzlerin Steuererleichterungen vor der Bundestagswahl genauso ab wie die Wiedereinführung der Pendlerpauschale. Der CSU hatte sie mit ihrem Nein dazu sogar im Landtagswahlkampf geschadet. Nun schwenkt sie unter dem Zwang des Urteils um.

Was viele Pendler freuen wird, kommt den Fiskus teuer zu stehen. Konnten Pendler bis Ende 2006 jeden Kilometer Arbeitsweg mit 30 Cent bei ihrer Steuererklärung ansetzen, war das seit dem erst ab dem 21. Kilometer möglich. Auf 2,5 Mrd. Euro Steuermehreinnahmen pro Jahr veranschlagte Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) das Volumen dieser Maßnahme. Weil das Gesetz mittlerweile zwei Jahre gilt, erzwingt Karlsruhe damit die Rückzahlung von etwa fünf Mrd. Euro an 15 Mio. Pendler.

Absehbar war die Niederlage der Bundesregierung für alle Beteiligten ohnehin. Spätestens seit der mündlichen Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht Anfang September war klar, dass die Regelung, so wie sie ist, nicht bleiben kann. Schon damals ließen die Fragen der Richter an Deutschlands oberstem Gericht erkennen, dass ihnen jene Argumentation, mit der Steinbrück die Kürzung der Pendlerpauschale begründete, nicht ausreichen würde. Das gaben die Richter dem Bundesfinanzminister nun auch schriftlich.

Steinbrück hatte in der Verhandlung behauptete, er habe das Wegegeld ganz abgeschafft und stattdessen eine Härtefallregelung eingeführt. Aber weder er, noch die Experten seines Hauses konnten erklären, warum sie ausgerechnet diese Entfernung gewählt hatten. Zurück blieb der Eindruck, dass die Regierung nur wegen der damals schlechten Haushaltslage den Bürgern tiefer in die Tasche griff.

Gestolpert ist die Bundesregierung letztlich über vier Pendler, die sich die aus ihrer Sicht willkürliche Regelung nicht gefallen lassen wollten. Heino Hambrecht aus dem baden-württembergischen Ravenstein zum Beispiel klagte. Jeden Tag muss der Bäckermeister fast 70 Kilometer zur Arbeit in einer Großbäckerei in Freiberg am Neckar fahren. Seine Frau fährt noch einmal 35 Kilometer zu ihrem Arbeitsplatz. Früher konnten beide die gesamte Wegstrecke als Werbungskosten ansetzen. Mit der Neuregelung bekam Hambrecht für die ersten 20 Kilometer keinen Cent mehr zurück. Hambrecht beauftragte einen Anwalt, der nun für ihn gewann.

Steinbrück und die Kanzlerin hätten sich die Niederlage ersparen können. Seit vielen Monaten forderten Politiker, auch aus der schwarz-roten Koalition, die Regelung rückgängig zu machen. Die CSU im bayerischen Landtagswahlkampf argumentierte, die damals so hohen Spritpreise machten eine Entlastung der Pendler notwendig. Ohne Gesichtsverlust wären Merkel und Steinbrück bei Benzinpreisen von zeitweise knapp 1,60 Euro je Liter damals aus dieser Klemme gekommen. Stattdessen sind sie nun die Blamierten.

Darüber jubelt vor allem der ehemalige bayerische Finanzminister und CSU-Chef Erwin Huber, der wegen der Krise bei der maroden Bayerischen Landesbank (BayernLB) aus dem Amt getrieben wurde. Das sei ein „Sieg der Gerechtigkeit“, sagte er nach der Urteilsverkündung. „Mein Einsatz für die Absetzbarkeit der Wegekosten ist damit vom Bundesverfassungsgericht bestätigt worden.“

Im Kern, und das hatte Huber begriffen, ging es in dem Streit zwischen Pendlern und Bundesregierung um ein Problem. Gilt das alte Netto-Prinzip noch? Danach darf der Staat nur von jenem Einkommen der Bürger Steuern einziehen, das nach Abzug aller Kosten zur Erzielung des Verdienstes dieses Einkommens übrig bleibt. Die Wegekosten zählen fast zwangsläufig zu diesem Aufwand dazu. Nun bestätigte Karlsruhe diese Auffassung zumindest in Teilen.

Zu früh jubeln sollten die Pendler aber nicht. Weil sie sich mitten in der schwersten Wirtschaftskrise seit Jahrzehnten und nur neun Monaten vor der Bundestagswahl nicht den Zorn der Bürger zuziehen will, entschied sich die Regierung dafür, mindestens ein Jahr lang keine Neuregelung zu beschließen. Was aber danach kommt, weiß derzeit keiner.

Schon früher hatte Steinbrück gedroht, das Geld anders zu beschaffen. So könnte er zum Beispiel die Pauschale von heute 30 auf 25 Cent je Kilometer senken. Das Bundesverfassungsgericht hat das nicht verboten. Wenn sich die Aufregung um das Urteil gelegt hat, die Krise ausgestanden und die Bundestagswahl 2009 vorüber ist, könnte den Pendlern daher der nächste Griff ins Portemonnaie drohen.