Die Grünen-Vorsitzende Claudia Roth hat das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Massen-Speicherung von Telefon- und Internetdaten begrüßt. „Das ist ein riesengroßer Erfolg“, sagte sie dem ZDF in Karlsruhe zur Entscheidung, das Gesetz zu kippen. Es habe sich sehr gelohnt, dass sich viele Menschen gegen die Vorratsdatenspeicherung gewehrt hätten. Das Urteil sei eine „richtige Klatsche“ für den Gesetzgeber. Jetzt müsse das Parlament die Arbeit aufnehmen und dafür sorgen, dass die Grundrechte nicht weiter mit Füßen getreten würden.

Positive steht auch FDP-Parteichef und Vize-Kanzler Guido Westerwelle dem Urteil gegenüber: „Ich finde es hervorragend, dass Liberale dieses Urteil erstritten haben“, sagte der Außenminister. Vor allem Justizministerin Sabine Leutheusser- Schnarrenberger (FDP) erlebe damit „eine wirkliche Bestätigung ihres langjährigen Engagements für Bürgerrechte“, betonte er.

Nach Ansicht der Richter handelt es sich bei der Speicherung aller Telefon- und Internetverbindungsdaten für sechs Monate um einen „besonders schweren Eingriff in das Fernmeldegeheimnis“, weil die Verbindungsdaten inhaltliche Rückschlüsse „bis in die Intimsphäre“ ermöglichten und damit aussagekräftige Persönlichkeits- oder Bewegungsprofile gewonnen werden könnten. Weil zudem Missbrauch möglich ist und die Datenverwendung von den Bürgern nicht bemerkt werde, sei die Vorratsdatenspeicherung in ihrer bisherigen Form geeignet, „ein diffus bedrohliches Gefühl des Beobachtetseins hervorzurufen“.

Laut Urteil sind die Telekommunikationsdaten allerdings „für eine effektive Strafverfolgung und Gefahrenabwehr von besonderer Bedeutung“. Daten dürfen deshalb künftig unter bestimmten Maßgaben gespeichert und verwertet werden.

Schleswig-Holsteins oberster Datenschützer ist absolut zufrieden. „Das Bundesverfassungsgericht hat hier wirklich die Argumentation der Datenschützer übernommen“, sagte der Landesbeauftragte Thilo Weichert in Kiel.

Anders sieht das die Telekommunikationswirtschaft. Sie will nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts Geld vom Fiskus sehen. „Wir sind der Meinung das die Bundesregierung uns - den Telekomunternehmen – das bezahlen muss“, sagte der Geschäftsführer des Branchenverbandes VATM, Jürgen Grützner, am Dienstag in Hannover. „Die Telekomunternehmen haben bereits Millionen Euro investiert, um in Vorleistung zu gehen.“ Grützner geht davon aus, „dass wir die Daten erst komplett löschen und dann wieder speichern müssen. Je nach dem, wie die neue Gesetzeslage dann aussieht“.

Der Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM) organisiert mehr als 90 im deutschen Markt aktive Telekommunikationsanbieter, allerdings nicht den Ex- Monopolisten Deutsche Telekom. Der VATM repräsentiert nach eigenen Angaben rund 80 Prozent des von den privaten Anbietern erzielten Gesamtumsatzes der Branche.

Negative Stimmen kommen aus der Reihe der CDU. Der Parlamentarische Geschäftsführer der Unions- Fraktion im Bundestag, Peter Altmaier (CDU), hat das Urteil zur Vorratsdatenspeicherung bedauert. „Dieses Urteil ist eines, das uns erst einmal in Schwierigkeiten bringen wird, weil wir Instrumente nicht anwenden können“, sagte Altmaier am in Berlin. „Ich habe das Gesetz für richtig gehalten. Ich respektiere das Urteil aber ausdrücklich. Ich bin aber nicht froh, dass Karlsruhe das Gesetz gestoppt hat.“ Die Sicherheit in Deutschland sieht Altmaier durch das Karlsruher Urteil allerdings nicht gefährdet. Es werde nun aber schwieriger, Erkenntnisse zu gewinnen, sagte der CDU-Politiker.

Die Gegner der Vorratsdatenspeicherung wollen nach ihrem Erfolg vor dem Bundesverfassungsgericht auch europaweit gegen das massive Speichern von Kommunikationsdaten kämpfen. „Andere Länder profitieren von diesem Urteil nicht, also wollen wir unseren Protest über die Grenzen ausweiten“, sagte Florian Altherr, der Sprecher des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung und Vertreter der größten Klägergruppe.

Verfassungsgerichte in Rumänien und Bulgarien hätten ähnlich entschieden wie die Karlsruher Richter, in anderen Staaten sei dies bislang nicht der Fall. Das nun gekippte deutsche Gesetz aus dem Jahr 2008 geht auf eine EU-Richtlinie zurück. Altherr bezeichnete das Urteil als „Klatsche“ für den Bund. „Die Urteilsbegründung setzt hohe Hürden für ein neues Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung“, sagte er.

AFP/dpa/jm