In Deutschland werden bald für mehr als drei Millionen Arbeitnehmer gesetzliche Mindestlohnregelungen gelten. Der Bundesrat hat am Freitag in Berlin Gesetzesbeschlüsse des Bundestags gebilligt, wonach in sechs weiteren Branchen mit bis zu 1,2 Millionen Menschen Lohnuntergrenzen eingezogen werden sollen.

Gesetzliche Mindestlöhne sollen für die Pflegedienste, die industriellen Großwäschereien, das Wach- und Sicherheitsgewerbe, die Abfallwirtschaft, die Bergbauspezialdienste sowie für den Bereich Aus- und Weiterbildung eingeführt werden.


Dafür wird es ein neues Arbeitnehmer-Entsendegesetz geben sowie das bereits 1952 geschaffene Mindestarbeitsbedingungengesetz geändert. Derzeit gelten bereits Lohnuntergrenzen für rund 1,8 Millionen Beschäftigte in der Baubranche, bei den Gebäudereinigern und den Briefdiensten.


Bundesarbeitsminister Olaf Scholz (SPD) begrüßte die Neuregelungen. Löhne, die das eigene Leben nicht garantierten, „haben mit Anstand nichts zu tun“, sagte er im Bundesrat. Der Staat müsse die Bürger „vor freiem Fall nach unten schützen“.

Durch das Gesetz würden einige hunderttausend Arbeitnehmer mehr Geld erhalten, als es bisher der Fall sei. Er zeigte sich zuversichtlich, dass die Koalition auch bei der bislang weiter strittigen Frage von Mindestlöhnen in der Zeitarbeitsbranche noch eine Lösung finden werde.


Die große Koalition hat sich ferner darauf geeinigt, noch in dieser Legislaturperiode Mindestlöhne für Zeitarbeiter über das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz einzuführen.

Im Arbeitnehmerentsendegesetz werden nur Branchen aufgenommen, in denen die Tarifbindung bei über 50 Prozent liegt und Arbeitgeber sowie Gewerkschaften gesetzliche Lohnuntergrenzen beantragen.

Nach dem Mindestarbeitsbedingungengesetz sind Mindestlöhne unter bestimmten Voraussetzungen auch ohne Tarifregelungen möglich.

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