„Es muss genau festgelegt werden, was ein Kind braucht. Der Bedarf eines Kindes kann nicht mit einem beliebigen Prozentsatz vom Bedarf eines Erwachsenen abgeleitet werden", sagte Familienministerin Ursula von der Leyen (CDU) der „Rheinischen Post".

Arbeitsminister Olaf Scholz (SPD) habe die Pflicht, in Euro und Cent darzulegen, was ein Kind in welchem Alter brauche. Sie mahnte zugleich, bei der Neufestlegung das Lohnabstandgebot einzuhalten. „Eltern, die erwerbstätig sind, müssen am Ende mehr im Portemonnaie haben, als wenn sie Hartz IV beziehen. Denn sonst zementieren wir Kinderarmut, weil der Anreiz Arbeit aufzunehmen, fehlt."

Nach Einschätzung des Bundessozialgerichtes sind die Hartz-IV-Sätze für Kinder bis 14 Jahre verfassungswidrig. Die Kasseler Richter rügten in dieser Woche, dass der Gesetzgeber die Beschränkung auf 60 Prozent des Erwachsenensatzes nicht ausreichend begründet habe. Das letzte Wort hat jetzt das Bundesverfassungsgericht.

Unabhängig von dem Kasseler Urteil beschloss die Bundesregierung am Dienstag, im Rahmen des zweiten Konjunkturpaketes den Regelsatz für Kinder aus Hartz-IV-Familien zwischen 6 und 13 Jahren ab Juli von monatlich 211 Euro auf 246 Euro zu erhöhen.

CSU-Sozialpolitiker Stefan Müller will höhere Leistungen für die Kinder von „Hartz IV“-Empfängern an Bedingungen knüpfen. Das Nachrichtenmagazin „Focus“ berichtete vorab, der Obmann der CDU/CSU-Fraktion im Sozialausschuss des Bundestages schlage vor, schulpflichtigen Kindern im Alter von sechs bis 18 Jahren in „Hartz IV“-Familien künftig 298 Euro monatlich statt wie bisher 211 Euro zu gewähren.

Der Betreuer im Jobcenter müsse aber sicher sein, dass die zusätzlichen Mittel tatsächlich der Bildung der Kinder zu Gute kommen, schrieb das Blatt. Bestünden Zweifel, solle es den Aufschlag nur in Form von Gutscheinen für Bücher und Schulmaterial geben. Müller wolle verhindern, dass der Bonus in den alltäglichen Konsum fließt.


Die Flut der Klagen von Hartz-IV-Empfängern kann nach Ansicht des schleswig-holsteinischen Arbeits- und Justizministers Uwe Döring nur mit Gesetzesänderungen eingedämmt werden. „Bei uns haben die Verfahren von 3800 im Jahr 2006 auf mindestens rund 6000 zugenommen; die Zahl der Sozialrichter mussten wir binnen vier Jahren von 40 auf 71 erhöhen“, sagte der SPD-Politiker. Döring fordert, die „Bedarfsgemeinschaften“ abzuschaffen, den Anspruch auf Wohnraum nach Personenzahl gestaffelt in Quadratmetern festzulegen und Verknüpfungen mit anderen Gesetzen wie dem BAföG aufzulösen.


„Nur mit Änderungen am SGB II werden wir es schaffen, dass die Entscheidungen nachvollziehbar werden, mehr Betroffene sie akzeptieren und die Prozesshanselei aufhört“, sagte der Minister. „Im Grunde können wir auch nicht von einer Klageflut reden, denn nach Flut kommt Ebbe, aber Ebbe ist hier nicht zu sehen.“ Der Aufwand an den Gerichten sei enorm. „Eilverfahren dauern über drei Monate, bei Hauptsache-Entscheidungen nähern wir uns der Zwei-Jahre-Grenze.“ Schon in einfachen Fällen seien Leistungsbescheide so kompliziert, dass niemand ohne Spezialwissen sie verstehe. Zudem hätten Klagen ungewöhnlich oft Erfolg: „Das ist in 30 bis 38 Prozent der Fälle so.“

Letzter Auslöser für Dörings Vorstoß war das Urteil des Bundessozialgerichtes, wonach die Kürzung der Hartz-IV-Gelder für Kinder auf 60 Prozent der Regelleistung verfassungswidrig ist. Von den mit großem Kontrollaufwand und Tricksereien verbundenen „Bedarfsgemeinschaften“ will Döring auf Einzelansprüche umstellen. „Jeder wird nach seinem individuellen Bedarf unterstützt, und wer die Wohnung gemietet hat, bekommt noch das Geld dafür dazu – das war's“, sagte er. „Wer wann mit wem schläft, geht den Staat nichts an.“

Im Hinblick auf den „angemessenen Wohnraum“ schlägt Döring eine Verordnung vor: Darin müsse anhand der Personenzahl definiert werden, wie viel Quadratmeter einem Einzelnen oder einer Familie mit Kindern jeweils zustehen. Auf dieser Grundlage ergäben sich dann die Kosten, die in Abhängigkeit vom örtlichen Preisniveau zu übernehmen wären.

Im Grundsatz sei der Hartz-IV-Kurs mit der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe sowie dem Prinzip „Fördern und Fordern“ richtig, sagte Döring. Die Praxis offenbare aber zu viele Probleme. So sollten auch wie in der Finanzverwaltung Bescheide für vorläufig erklärt werden, wenn Grundsatzfragen offen sind. „Das würde die Zahl der Klagen senken und die Ungerechtigkeit vermeiden, dass jemand, der nicht selbst geklagt hat, nach entsprechenden Urteilen leer ausgeht.“ Eine Gesetzesänderung sollte noch vor der Bundestagswahl vorbereit werden, damit sie danach schnell umgesetzt werden kann.

AP/ddp/dpa/ws