Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, hat einen Datenauszug für jeden Bürger gefordert. „Ich halte es für eine gute Idee, dass Unternehmen und Behörden jedem Bürger unaufgefordert – vielleicht einmal pro Jahr – einen Auszug über seine jeweils gespeicherten Daten zusenden, eine Art persönlichen Datenauszug“, sagte Schaar gegenüber Morgenpost Online. Manch einer würde sich dann wundern, wie viele Daten an welchen Stellen über ihn gespeichert seien.
Schaar verlangte zudem die Verankerung des Datenschutzes im Grundgesetz. „Grundrechte müssen für den Bürger nachlesbar sein. Das informationelle Selbstbestimmungsrecht gehört als Magna Charta der Informationsgesellschaft ins Grundgesetz“, sagte Schaar. Karlsruhe habe bereits 1983 im Volkszählungsurteil aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung abgeleitet.
Der Super-GAU beim Datenschutz ist Schaar zufolge längst da. „Wir haben es mit einer Vielzahl von Datenmissbrauchsfällen zu tun, die in ihrer Summe den Super-GAU darstellen“, sagte Schaar. Die gespeicherten Daten über die Bürger seien schon so umfangreich, dass sehr weitgehende Persönlichkeitsprofile erstellt werden könnten. „Das ist keine Horrorvision für die Zukunft, sondern eine gegenwärtige Gefahr.“
AFP/PHJ



