Der Tod der fünfjährigen Lea-Sophie aus Schwerin 2007 löste bundesweit Entsetzen aus. Über die Eltern, die ihr eigenes Kind verhungern ließen, aber auch darüber, warum ein Jugendamt trotz mehrerer Warnhinweise das Kind nicht hatte retten können. Beim zweijährigen Kevin aus Bremen hatte ein Arzt frühzeitig Verdacht auf Misshandlung geschöpft. Doch das Jugendamt entschied, das Kind bei seinem gewalttätigen Ziehvater zu lassen, der es schließlich im Sommer 2006 zu Tode misshandelte.

Um Kindern wie Lea-Sophie und Kevin künftig besser helfen zu können, will das Kabinett heute einen Entwurf zur Verbesserung des Kinderschutzes beschließen, der im Sommer in Kraft treten soll. Zu den wichtigsten Veränderungen gehört die Verpflichtung für die Mitarbeiter des Jugendamts, gefährdete Kinder selbst in Augenschein zu nehmen und sich nicht – wie im Fall von Lea-Sophie – mit der Ausrede abwimmeln zu lassen, das Kind sei gerade bei Verwandten.

Auch das sogenannte Jugendamts-Hopping soll unterbunden werden. In der Vergangenheit konnten sich auffällig gewordene Familien dem Zugriff des Jugendamts oft durch einen Wechsel des Wohnorts entziehen. Das wird künftig nicht mehr möglich sein: Das reformierte Gesetz verpflichtet die Behörden, das neue zuständige Jugendamt über die Familie zu informieren – durch die Zusendung der Akten und ein „Übergabegespräch“. Selbst wenn das Jugendamt erst nach dem Wegzug der Familie Hinweise auf eine Kindeswohlgefährdung erhält, ist es verpflichtet, das neue Jugendamt darüber zu informieren.

Familienministerin Ursula von der Leyen (CDU) will mit den neuen Regelungen auch „eine neue Kultur“ bei den Jugendämtern fördern. „Wir haben in der Vergangenheit gesehen, dass es in Fällen wie dem von Lea-Sophie eine Kette von Fehlern gegeben hat“, sagte von der Leyen WELT ONLINE. „Am Ende stand immer ein Jugendamtsmitarbeiter am Pranger.“ Dies habe eine „Atmosphäre der Verunsicherung und manchmal auch des Vertuschens“ erzeugt. Durch die klareren Vorgaben und den intensivierten Austausch von Informationen zwischen den Jugendämtern solle eine Kultur entstehen, bei der Fehlerquellen früh erkannt und behoben werden könnten.

Umstritten ist ein weiterer Punkt des Gesetzentwurfs: Ärzte und andere „Berufsgeheimnisträger“ sollen künftig die Befugnis erhalten, beim Verdacht auf eine Gefährdung des Kindeswohls das Jugendamt zu informieren. Bislang durften sie nur dann ihre Schweigepflicht brechen, wenn eine akute, nicht anders abwendbare Gefahr für das Kind erkennbar war. Andernfalls machten sie sich strafbar. In Zukunft müssen sie zwar wie bisher erst das Gespräch mit den Eltern suchen, haben dann aber auch ohne Zustimmung der Eltern das Recht, das Jugendamt zu informieren.

Datenschützer hatten im Vorfeld kritisiert, mit der Lockerung der Schweigepflicht werde das Vertrauensverhältnis zwischen den Eltern und den Ärzten gestört. Gegenüber Morgenpost Online weist von der Leyen die Kritik zurück. „Wir haben in der Vergangenheit gesehen, dass sich Ärzte aus Angst, die Schweigepflicht zu brechen, bei einem Verdacht auf Kindesmisshandlung nicht gemeldet haben.“ Hier schaffe das Gesetz Klarheit und die Sicherheit: Kinderschutz steht über der Schweigepflicht.

Auch der Bundesverband der Kinder- und Jugendärzte begrüßte die Regelung. In der Vergangenheit hätten sich Ärzte erst dann an das Jugendamt wenden dürfen, „wenn das Kind bereits in den Brunnen gefallen war“, sagte Verbandspräsident Wolfram Hartmann Morgenpost Online. Das neue Gesetz helfe zudem, falsche Verdachtsmomente zu entkräften. „In der Mehrzahl der Fälle, wo ein ‚Bauchgefühl' bei den Ärzten besteht, können wir das jetzt durch Kontakt mit anderen ausräumen.“ In den anderen Fällen könne man künftig früh eingreifen.

Neu ist zudem, dass hauptamtlich Beschäftigte im „kinder- und jugendnahen Bereich“, in Kindergärten etwa, künftig ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen müssen. Auch bei ehrenamtlichen Mitarbeitern kann es vom Arbeitgeber verlangt werden.