Bundesrichter Richard Leon verbrachte den Donnerstagmorgen weitgehend damit, den Gefangenen zu erläutern, unter welchen Bedingungen sie an dem Prozess teilnehmen können. Während des Verfahrens bleiben die sechs Gefangenen in Guantanamo, werden aber per Telefon zugeschaltet.
Die sechs Männer geben an, im Oktober 2001 „irrtümlich“ in Bosnien festgenommen worden zu sein. Die Anwälte der US-Regierung halten dagegen, dass sie unterwegs zu einem afghanischen Trainingslager des Terrornetzes El Kaida waren. Nach Angaben des Anwalts der Algerier, Robert Kirsch, geht es nicht um die Frage, ob die Männer schuldig sind oder nicht. Vielmehr gehe es darum, ob der US-Präsident das Recht habe, sie auf Guantanamo festzuhalten. Die Verfahrensdauer wird auf etwa eine Woche geschätzt.
Unter Berufung auf die Habeas-Corpus-Verfassungsrechte hatte das Oberste US-Gericht im Juni Guantanamo-Insassen das Recht zugestanden, vor ordentlichen Zivilgerichten in den USA ihre Inhaftierung anzufechten. Die US-Regierung hatte bislang darauf bestanden, dass nur eigens eingerichtete Militärtribunale für die Gefangenen zuständig seien, in denen Angeklagte und Verteidigung weniger Rechte hatten als vor ordentlichen Gerichten.
Derzeit sitzen noch rund 250 Gefangene in Guantanamo ein, die alle Habeas-Corpus-Anträge gestellt haben.
AFP/cl



