Einst belächelt, hat sich das UN-Sondertribunal für den Völkermord in Ruanda Respekt verschafft. Das Gericht im tansanischen Arusha verurteilte den ehemaligen Verteidigungschef Théoneste Bagosora zu lebenslanger Haft – die höchstmögliche Strafe, die das Gericht verhängen kann.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 67-Jährige Oberst maßgeblich in den Genozid 1994 verwickelt war, in dessen Verlauf Ruanda innerhalb von hundert Tagen bis zu 800.000 Tutsi und Tutsi-Sympathisanten von Angehörigen der Hutu-Volksgruppe systematisch und auf grausamste Weise umgebracht wurden.

Das Urteil ist ein deutliches, wenn auch nach sechsjährigem Prozess spätes Signal für die Funktionsfähigkeit und Souveränität des Gerichts. Aber es wird nicht die tiefen Wunden heilen, die der präziseste und grausamste Völkermord der Moderne in Ruanda geschlagen hat.

Noch immer leben Täter und Überlebende in Ruanda nebeneinander, das tiefe Misstrauen ist geblieben, wird weitergetragen und wohl Generationen überdauern. Aber das Urteil gibt anderen Internationalen Gerichten und Richtern Rückenwind und Legitimationsschub. Luis Moreno-Ocampo etwa, Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag, der den sudanesischen Präsidenten Omar al-Baschir wegen Völkermordes in Darfur vor Gericht bringen will.

Und der Richterspruch ist zugleich Warnung an den ehemaligen serbischen Präsidenten Radovan Karadzic, der seit den Morgenstunden des 30. Juli im Scheveninger Gefängnistrakt des Internationalen Strafgerichtshofs für das ehemalige Jugoslawien in Den Haag einsitzt. Warnung auch an dessen noch flüchtigen Vollstrecker Ratko Mladic sowie an alle Verbrecher, die in ihrer Hybris und Realitätsferne Völker – zumeist ihre eigenen – zugrunde richten: Robert Mugabe in Simbabwe etwa oder Kim Jong-il in Nordkorea.

Selbst Autokraten leben in einer globalisierten Welt nicht in einem juristischen Vakuum. Sie werden eines Tages zur Rechenschaft gezogen. So wie Theoneste Bagosora, der im Gefängnis sterben wird.