Hamburg wird am kommenden Freitag im Bundesrat dem umstrittenen BKA-Gesetz nicht zustimmen. Der schwarz-grüne Senat habe am Dienstag beschlossen, dass sich die Vertreter der Hansestadt im Länderparlament enthalten würden, sagte Senatssprecherin Brigitte Köhnlein Morgenpost Online. Hintergrund ist die Tatsache, dass die Grünen das Gesetz ablehnen.
Innensenator Christoph Ahlhaus (CDU) reagierte enttäuscht auf diese Entscheidung. „An dieser Stelle wird die Politik ihrer Verantwortung für die Menschen in unserem Land nicht gerecht“, sagte der Unionspolitiker. Gerade in Hamburg trage man nach den Terrorschlägen des 11. September eine besondere Verantwortung. „Ich halte die Befugnisse für absolut erforderlich.“
Dem Gesetzentwurf zufolge soll das Bundeskriminalamt (BKA) nicht nur für die Strafverfolgung, sondern auch für die Abwehr terroristischer Gefahren zuständig sein. Es soll erstmals Präventivaufgaben übernehmen dürfen, wenn eine länderübergreifende Gefahr besteht oder etwa die Zuständigkeit einer Landespolizeibehörde nicht erkennbar ist. Unter Auflagen kann die Telekommunikation überwacht werden, dazu zählt auch die heimliche Durchsuchung privater Computer durch extern aufgespielte Programme. Zudem wären die Videoüberwachung und das Abhören von Wohnungen möglich.
Nach den Worten des Innensenators muss die Polizei mit dem Stand der Technik mitgehen können, um „Waffengleichheit“ mit den Verbrechern zu haben. „So dürfen wir nicht ignorieren, dass das Internet im internationalen Terrorismus eine wichtige Rolle bei der Kommunikation spielt.“
Mit Blick auf den Koalitionspartner GAL sagte Ahlhaus, er respektiere die Meinung der Grünen, „aber ich teile sie nicht“. Daher werde er auch künftig „das offene und sachliche Gespräch mit den Beteiligten suchen, damit wir hier in Hamburg Befugnisse wie die Online-Durchsuchung für Polizei und Verfassungsschutz bekommen“. Der Koalitionsvertrag sehe hierzu eine ergebnisoffene Prüfung vor.
Justizsenator Till Steffen (GAL) sieht hingegen auch im Falle der Anrufung des Vermittlungsausschusses kaum Chancen für eine Zustimmung der Grünen zum BKA-Gesetz. Die SPD habe nur wenige Punkte herausgegriffen, die sie nachverhandeln wolle. Das BKA-Gesetz sei vom Bundestag verabschiedet worden, obwohl es mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht vereinbar sei. Union und SPD in Berlin hätten gar nicht mehr abgewogen hätten, wo zum Schutz der Grundrechte halt gemacht werden müsse, sagte Steffen.


