Der mutmaßliche Mörder John Demjanjuk soll aus den USA nach Deutschland ausgeliefert werden. Die Zentrale Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen nahm Vorermittlungen auf, wie Behördenleiter Kurt Schrimm am Donnerstag in Ludwigsburg mitteilte. Dem 88-Jährigen wird eine Beteiligung an Massentötungen im Konzentrationslager Sobibor zur Last gelegt.

Schrimm sprach über die Pläne mit der Nachrichtenagentur AP. Zwei seiner Mitarbeiter seien unlängst aus Washington zurückgekehrt, so Schrimm. Nachdem sie Demjanjuks Akte durchgearbeitet hätten, seien sie sicher, genug Beweise für eine Mordanklage zu haben. "Wären wir nicht davon überzeugt, würden wir die Auslieferung nciht betreiben", sagte er. "Wir glauben, dass man ihn verurteilen kann."


Demjanjuks Anwalt John Broadley sagte, sein Klient sei vermutlich zu schwach für eine Reise nach Deutschland. "Ich weiß nicht, was die Deutschen vorhaben, und ich hatte auch noch keine Gelegenheit, mich damit auseinanderzusetzen", sagte Broadley. "Aber ich weiß, dass Herr Demjanjuk 88 Jahre alt und gesundheitlich sehr angeschlagen ist. Er kann noch nciht einmal allein vom Stuhl aufstehen."


Demjanjuk kam 1952 in die USA und erhielt 1958 die amerikanische Staatsbürgerschaft. 1981 wurde sie ihm erstmals aberkannt. Die Zentrale Stelle will den Angaben zufolge nach Abschluss der Vorermittlungen über einen Antrag beim Bundesgerichtshof die für das Verfahren zuständige Staatsanwaltschaft feststellen lassen. Diese müsse dann über eine Anklageerhebung und über eine mögliche Untersuchungshaft entscheiden.

Demjanjuk wurde nach Angaben der Ermittler in Ludwigsburg in der Ukraine geboren und 1941 als Soldat zur Roten Armee eingezogen. 1942 sei er in deutsche Kriegsgefangenschaft geraten. Dann habe er eine Ausbildung zum Wachmann im SS-Lager Trawniki in der Nähe der polnischen Stadt Lublin absolviert. Von Ende März bis Mitte September 1943 habe er im Vernichtungslager Sobibor seinen Dienst verrichtet. In dieser Zeit soll er an der Ermordung von mindestens 25.000 Juden aus Holland, Polen und Deutschland beteiligt gewesen sein. Die Vorwürfe stützten sich auf neueres Archivmaterial, das in großen Teilen erst in jüngster Zeit zugänglich geworden sei.

Demjanjuk wurde 1988 wegen Tötungshandlungen im Konzentrationslager Treblinka in Israel verurteilt. Er wurde aber dann vom Obersten Gericht des Staates mangels „sicherer Beweise für seine Identität mit jenem ’Iwan dem Schrecklichen’ von Treblinka freigesprochen“, wie Schrimm berichtete. Er kehrte daraufhin in die USA zurück und erhielt dort wieder die Staatsbürgerschaft. Wegen seiner Tätigkeit in Sobibor nahm das US-Justizministerium die Ermittlungen wieder auf. Ihm wurde daraufhin die Staatsbürgerschaft erneut aberkannt.

ap/kas