Die Landtagsabgeordneten haben eine umfangreiche Staatsbürgschaft für den Rüsselsheimer Autobauer Opel ermöglicht. Durch die komplizierten politischen Verhältnisse im Land wird mit einem neuen Haushalt erst im Frühjahr 2009 gerechnet. Bis dahin gilt das Nothaushaltsrecht. Mit dem Gesetz ist nun sichergestellt, dass das Land trotzdem Bürgschaften eingehen kann. Um sich vor den Folgen einer möglichen Zahlungsunfähigkeit der amerikanischen Konzern-Mutter General Motors zu schützen, bemüht sich Opel um eine Bürgschaft von einer Milliarde Euro, an der sich neben Hessen auch der Bund und andere Länder beteiligen sollen. Eine Entscheidung darüber soll bis Weihnachten fallen.

Mit dem Unterschied zwischen einem Schirm und einem Trockner hattte zuvor Hessens Ministerpräsident Roland Koch (CDU) den Sinn von Bürgschaften für Unternehmen wie den Autobauer Opel erklärt. Er räumte ein, das sei ein „30-Sekunden-Ausflug in die Banalökonomie“, wurde aber dennoch mit Applaus belohnt. „Es gibt einen grundlegenden Unterschied zwischen einem Schirm und einer Trocknermaschine. Weil, wenn man einen Schirm richtig nutzt, wird man nicht nass. Wenn man den Trockner braucht, ist man schon nass und wird anschließend ziemlich geschleudert“, erklärte er. Ziel von Bürgschaften sei also, Unternehmen gar nicht erst in Schwierigkeiten kommen zu lassen.

Nach der Verabschiedung des Opelgesetzes wird nun erwartet, dass das Parlament sich auflöst. Die fünf im Landtag vertretenen Parteien ziehen damit die Konsequenz aus ihrer Unfähigkeit, eine Regierung zu bilden. Weder CDU-Chef und Ministerpräsident Roland Koch noch Oppositionsführerin Andrea Ypsilanti (SPD) konnten die erforderliche Mehrheit aufbringen.

dpa/AP/str