Fast sechs Jahrzehnte waren seit dem Krieg vergangen. Fast ein ganzes Menschenleben. Adam Rubaszewski, inzwischen 82 Jahre alt, saß im Garten seines Reihenhauses am Rande von Warschau und übte sich in Geduld. Die Bundesrepublik Deutschland hatte angekündigt, ehemalige NS-Zwangarbeiter zu entschädigen. Adam Rubaszewski war einer von einer halben Million noch lebenden Zwangsarbeitern allein in Polen und schien ebenfalls „anspruchsberechtigt“ zu sein. Doch zunächst hieß es, Formulare auszufüllen und Dokumente beizubringen. Und zu warten. Damals sagte der trotz seiner Krankheiten rüstige, freundliche alte Herr, er wolle mit dem Geld, wenn es denn eintreffe, sein überzogenes Konto auffüllen. Und sein Badezimmer renovieren.
Das Geld floss auf sein Konto, das Badezimmer ist renoviert. Doch nur seine Frau Wieslawa und die erwachsenen Söhne können es heute noch nutzen, denn Adam Rubaszewski ist inzwischen gestorben. 1939 hatte er als Soldat gegen die Wehrmacht gekämpft, war zunächst Kriegsgefangener, wurde dann als Zivilarbeiter eingestuft und kam zu einem Bauern in Schleswig-Holstein, wo er relativ gut behandelt wurde. Nach der Rückkehr ins besetzte Polen wurde er 1942 wegen „Widerstandstätigkeit“ verhaftet und wanderte bis zum Kriegsende von KZ zu KZ. Auch dort Zwangsarbeit, aber nun unter schlimmsten Bedingungen. Typhus und am Ende einen „Todesmarsch“ vom Lager Sachsenhausen aus mit unbestimmtem Ziel hat Rubaszewski überlebt. Als es schließlich nach Hause ging, war auch noch seine Heimat verloren, das frühere Stanislau in Polens Ostgebieten. So kam er schließlich in das zertrümmerte Warschau.
"Finanziell ging es uns nie gut"
Die letzten Jahre bekam der kranke Mann eine Kriegsinvalidenrente von umgerechnet 600 Euro. Wie viel als Entschädigung ausgezahlt wurde – seine Witwe weiß es nicht mehr genau. Etwa eine Jahresrente sei es gewesen, erinnert sie sich: „Er hat sich wirklich gefreut. Finanziell ging es uns ja nie so gut.“
Adam Rubaszewski ist einer von 1,665 Millionen früheren Zwangsarbeitern, die seit 2001 Entschädigungen aus Deutschland bekamen. Morgen wird im Schloss Bellevue in Anwesenheit des Bundespräsidenten und der Bundeskanzlerin das offizielle Ende dieser Zahlungen verkündet; schon heute hat das Kuratorium der zuständigen Bundesstiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ (EVZ) in Berlin festgestellt, dass der wesentliche gesetzliche Auftrag der Einrichtung erfüllt ist.
Insgesamt 4,36 Milliarden Euro hat die Stiftung an Anspruchsberechtigte in 98 Ländern (auch in Monaco, Nepal und Thailand) ausgezahlt – über insgesamt sieben Partnerorganisationen, davon fünf in Ost- und Ostmitteleuropa. Hunderte weitere Millionen sind zur Regulierung anderer Personen – und Vermögensschäden aufgewendet worden. Entscheidend ist: Das Geld kam auch wirklich bei den Berechtigten an – nicht nur bei den Rubaszewskis. Die individuelle Entschädigung floss in zwei Raten, je nach Grad der Betroffenheit insgesamt 2500 oder 7500 Euro. Nach jeder Zahlung hakten die Stiftungsmitarbeiter, zeitweise annähernd 70, nach: War die Überweisung oder der Scheck auch wirklich angekommen? Mehr als 90 Prozent der Angeschriebenen antworteten, die übrigen wurden angerufen, manchmal auch persönlich besucht. 99,6 Prozent der Gelder sind, sagt Stiftungsvorstand Günter Saathoff, tatsächlich dort angekommen, wohin sie sollten. Eine außerordentlich hohe Quote; in der Entwicklungshilfe gelten mitunter schon 50 Prozent als Erfolg.
Endlich werden Zwangsarbeiter als Opfer anerkannt
Stiftungschef Michael Jansen, der die Entschädigung wesentlich vorantrieb, hält neben der finanziellen Entschädigung die formelle Anerkennung der früheren Zwangsarbeiter für entscheidend: „Es hat den Betroffenen gut getan“, ist sein Fazit nach zahlreichen Reisen nach Osteuropa. Gerade in der ehemaligen Sowjetunion seien sie auch in ihrem persönlichen Lebensumfeld erst durch die Zahlung aus Deutschland als NS-Verfolgte anerkannt worden – unter Stalin hatte man heimkehrende Zwangsarbeiter pauschal der Kollaboration mit dem Feind verdächtigt.
Den Auszahlungen in den ersten Jahren des 21. Jahrhunderts ging eine jahrzehntelange Phase ungenügender Entschädigung voraus. Zuerst wurden nur die 1939 in Deutschland ansässigen NS-Verfolgten entschädigt, später kamen Globalabkommen mit Israel und mehreren westlichen Staaten hinzu. Die meisten der bis zu elf Millionen Zwangsarbeiter erhielten jedoch kein Geld – weil sie von den Entschädigungsregeln nicht erfasst wurden oder weil sie hinter dem Eisernen Vorhang lebten. Daran änderten auch die mitunter beschämend geringen Zahlungen nichts, die deutsche Konzerne an ihre ehemaligen Zwangsarbeiter leisteten – vor allem Anfang der Sechzigerjahre und noch einmal nach 1988.
Vor neun Jahren dann spitzte sich die Situation auch politisch zu: Mehrere US-Kanzleien übertrugen im Frühjahr 1998 das Prinzip der Sammelklagen, mit dem zuvor die Schweizer Banken zur Gründung einer Entschädigungsstiftung gezwungen worden waren, auf Deutschland. Mit zweistelligen Milliardenforderungen setzten diese Anwälte die Bundesregierung und die deutsche Wirtschaft unter Druck – durchaus eigennützig, denn nach amerikanischem Recht bekommen die Rechtsvertreter Erfolgshonorare.
Anwälte erhalten Millionen als Honorar
Nach langwierigen Verhandlungen, geführt von Otto Graf Lambsdorff im Auftrag der Bundesregierung, kam es im Jahr 2000 zu einer Einigung: Die Bundesregierung und die deutsche Wirtschaft zahlten jeweils 2,58 Milliarden Euro in eine Stiftung ein. Aus diesen Mitteln sollte die individuelle Entschädigung für die noch lebenden ehemaligen Zwangsarbeiter geleistet werden – nach offizieller Feststellung der Rechtssicherheit, also nach Abweisung aller anhängigen Klagen gegen deutsche Unternehmen. Mitte 2001 konnte mit der Auszahlung begonnen werden, die bis in dieses Jahr dauerte. Die Anwälte erhielten letztlich 66 Millionen Euro Honorar und Kostenerstattung.
Nach Erfüllung ihrer Hauptaufgabe bleibt die Stiftung in stark reduzierter Besetzung weiter bestehen. Sie verwaltet nun den Fonds „Erinnerung und Zukunft“ mit einem Kapital von 426 Millionen Euro; jährlich sollen etwa acht Millionen Euro Zinserträge für Projekte ausgeschüttet werden. Michael Jansen, schon deutlich jenseits der Altersgrenze von 65, gibt die Verantwortung an Martin Salm ab. Der erfahrene Experte für Entwicklungshilfe leitet künftig die Stipendien- und Bildungsprogramme. Der Fonds ist auf Dauer angelegt; seine Mittel gehen nahezu ausschließlich in internationale Projekte.
In mehreren Ländern, darunter Südafrika und Südkorea, wird die Arbeit der Stiftung EVZ als beispielhaft betrachtet; insbesondere die Kontrolle der Zuwendung hat viel Interesse geweckt. Natürlich kann das Leid der Millionen Zwangsarbeiter trotz aller Bemühungen nicht wirklich „wiedergutgemacht“ werden – mit 4,36 Milliarden Euro nicht und auch nicht mit dem Zehnfachen. Entscheidend war das Bemühen, wenigstens nach 60 Jahren den noch lebenden früheren Zwangsarbeitern eine Geste der Anerkennung zukommen zu lassen.
Wieslawa Rubaszewska verspürt keinen Groll gegen die Deutschen. Ihr Mann, sagt sie, habe es ähnlich gehalten. Von der Entschädigung der Zwangsarbeiter spricht sie anerkennend; Misstrauen oder Ablehnung dieser Geste, wie es sie unter früheren Zwangsarbeitern gelegentlich gab, hat sie in ihrem Bekanntenkreis nicht erlebt. „Die Deutschen, die Mehrheit von ihnen, hatte eben das Gefühl, uns etwas wiedergutmachen zu sollen. Wenn man das so nennen kann.“


