Proteste und Störungen, wie sie China in London, Paris oder San Francisco beim internationalen Fackellauf erlebte, Kundgebungen für Tibet und Menschenrechte oder Demonstrationen von Falun-Gong-Anhängern – nichts von alledem soll sich bei den Olympischen Spielen in Peking wiederholen. Die chinesische Regierung sorgt schon im Vorfeld dafür, dass mutmaßliche „Störenfriede“ gar nicht erst ins Land kommen.

Zwei Monate vor Beginn der Olympischen Spiele wurden die Abwehrmaßnahmen gegen Demonstrationen, Proteste und alle Formen möglicher „Sabotageakte“ an den am 8. August beginnenden Spielen noch einmal verschärft. Das olympische Organisationskomitee veröffentlichte auf seiner Bocog-Webseite (offizielle Seite der Olympischen Spiele in Peking) am Montag einen „juristischen Kompass für nach China einreisende Ausländer“. Willkürliche Regeln

Die in acht Kapitel und 57 Einzelbestimmungen unterteilten Regelungen lassen den Behörden grenzenlosen Interpretationsspielraum in der Entscheidung darüber, wer nach ihrer Ansicht den Frieden der Spiele gefährden könnte. Von den sechs aufgeführten Kategorien an verdächtigen Ausländern, die China nicht ins Land einreisen lässt, ist die letzte Bestimmung besonders willkürlich auslegbar: Einreisen darf niemand, „von dem vermutet wird, dass er nach seiner Einreise möglicherweise Aktivitäten unternimmt, die die Sicherheit des Staates und seine Interessen schädigen“.

Bei den übrigen Personen, denen Chinas Konsulate oder Grenzbeamte die Einreise verweigern sollen, sind die Bestimmungen weniger schwammig. Ausgesperrt werden alle, die schon einmal ausgewiesen wurden und deren Strafzeit noch nicht abgelaufen ist. Die Grenze bleibt auch für diejenigen geschlossen, die im Verdacht stehen, terroristisch aktiv zu sein oder zu werden, Gewaltaktionen planen oder die Massen aufhetzen; ebenso für Menschen, die Schmuggel oder Drogenhandel betreiben oder der Prostitution nachgehen könnten; solche, die psychisch krank oder an ansteckenden Krankheiten wie offener Tuberkulose leiden oder die ihren Aufenthalt während der Spiele nicht bezahlen können. Der juristische Fahrplan für die Zeit der Sommer- und der anschließenden Behindertenspiele regelt auch, was Ausländer ins Land mitbringen oder nicht mitbringen dürfen – davon betroffen sind beispielsweise Geld und eigene Nahrungsmittel –, wie sie sich anmelden sollen, ob sie selbst Auto fahren dürfen (Ja, bedingt) und ob sie sich betrinken dürfen. Alles ist bis zu einem gewissen Grad gestattet, solange es sich nicht um Proteste handelt.

Bestimmung 47 regelt, dass in den Stadien oder Sportstätten „beleidigende und religiöse, politische oder rassistische Parolen“ verboten sind. Nummer 55 verbietet, zu „illegalen Versammlungen, Protestmärschen oder Kundgebungen aufzuhetzen oder sie zu planen“. Alle beabsichtigten Demonstrationen oder Zusammenkünfte müssen vorab von den Sicherheitsbehörden genehmigt werden. Nummer 56 verbietet die Staatsfahne oder das Staatsemblem „in Brand zu setzen, zu zerstören, zu verschmieren oder mit Füßen zu treten“. Solche Handlungen werden scharf bestraft. Angst, die Kontrolle zu verlieren

Viele der Regeln gab es schon früher. Erstmals liegen sie speziell für die Spiele schriftlich vor. Sie spiegeln die Sorge der Behörden wider, bei mehr als einer halben Million zu den Spielen erwarteten Ausländer, darunter 30.000 Journalisten, Touristen und Olympiafans, die Kontrolle zu verlieren. So wollen die Behörden haargenau wissen, wo sich die Fremden aufhalten. Für alle gilt strikte Anmeldepflicht innerhalb von 24 Stunden, ob sie in Hotels, in Privatpensionen – das ist erlaubt – oder bei ausländischen Freunden unterkommen. Alle müssen immer ihren Ausweis bei sich tragen. Freies Kampieren oder Übernachten in Flughäfen, Busstationen, Häfen, in Unterführungen oder auf Grünanlagen ist Ausländern aus „hygienischen und zivilisatorischen Gründen“ verboten. „Sicherheit ist bei den Spielen von größter Priorität. Und bei der Sicherheit hat der Kampf gegen den Terrorismus höchsten Vorrang“, zitierte die Nachrichtenagentur Xinhua gestern Chinas obersten Sicherheitsfunktionär im Politbüroausschuss, Zhou Yongkang, der das Nationalstadion inspizierte. Dort werden zur Eröffnung der Spiele fast 100 Staats- und Regierungschefs aus aller Welt erwartet.

Regel 46 bestimmt, dass die begehrten Eintrittskarten für die Eröffnungs- und Schlussveranstaltung der Olympischen Spiele nur dann an andere weitergegeben werden können, wenn die neuen Besitzer zuvor beim NOC registriert und der Kartentransfer genehmigt wurde. Sicherheit geht über alles, vor allem nachts. Der Ausländererlass regelt sogar die Sperrstunden während der Spiele. Für Bars, Karaokeschuppen oder Diskotheken gelten sie von zwei Uhr früh bis acht Uhr morgens.