Naturkatastrophen machen an keiner Landesgrenze halt, die Koordinierung der Rettungskräfte dagegen schon. Es ist eine Lehre aus der Jahrhundertflut an der Elbe im Jahr 2002, dass die Abstimmung der Helfer zwischen den einzelnen Bundesländern für gefährliche Reibungsverluste sorgen kann. Wo werden Sanitäter gerade am dringendsten gebraucht? Welche Fähigkeiten haben sie? Wer koordiniert die Versorgung mit Sandsäcken? Auf diese Fragen kann es 16 verschiedene Antworten geben, denn die Zuständigkeit für den Katastrophenschutz in Friedenszeiten liegt in Deutschland bei den Bundesländern.

Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) will den Bevölkerungsschutz deshalb auf eine neue rechtliche Grundlage stellen. Das Bundeskabinett wird heute einen Gesetzentwurf Schäubles verabschieden, der die Katastrophenhilfe bei Großschadenslagen wie schlimmen Unwettern, einem Chemieunglück oder auch einem Terrorangriff effizienter organisiert. Die Vorlage, die Morgenpost Online vorliegt, eröffnet dem Bund erstmals die Möglichkeit der zentralen Koordinierung von Hilfsmaßnahmen. Außerdem stehen technische Ressourcen wie Einsatzfahrzeuge mit speziellen Fähigkeiten wie ABC-Schutz, die der Bund für den Zivilschutz in Kriegszeiten vorhält, den Ländern künftig auch bei Naturkatastrophen und anderen besonders schweren Unglücksfällen zur Verfügung.

Auf Intervention der Länder wird es zwar kein operatives Weisungsrecht des zuständigen Bundesamtes für Katastrophenhilfe in Bonn geben. Doch immerhin können die Experten dort nun unterstützend eingreifen, wenn „betroffene Länder darum ersuchen“, heißt es im Entwurf. Bislang hatte der Bund nur die Zuständigkeit für den Bevölkerungsschutz in Kriegszeiten. Schäuble sieht den Gesetzentwurf als wichtigen Bestandteil einer neuen deutschen Sicherheitsarchitektur. Schon nach den Terroranschlägen des 11. September 2001 einigten sich Bund und Länder auf eine grundsätzliche Reform des Bevölkerungsschutzes. Deren Notwendigkeit wurde durch Elbflut und andere Unwetter weiter verdeutlicht. Durch den Gesetzentwurf seien die Zivilschutzkräfte nun „gut vorbereitet, diesen neuen Bedrohungslagen effektiv begegnen zu können“, heißt es im Ministerium.

Durch das neue Gesetz wird auch eine Rechtsgrundlage für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen der bundeseigenen Akademie für Krisenmanagement für die Rettungskräfte und die länderübergreifende Notfallübungsserie „Lükex“ geschaffen. Geregelt wird außerdem der Datenaustausch zwischen Bund und Ländern bei der Vorbereitung auf und Bewältigung von Großschadenslagen. Vorgesehen sind ferner eine bundesweite Risikoanalyse, die der Bund zusammen mit den Ländern erstellt, eine Beratungs- und Unterstützungsfunktion des Bundes zugunsten der Länder beim Schutz kritischer Infrastrukturen sowie die Entwicklung von Standards und Rahmenkonzepten durch den Bund in Abstimmung mit den Ländern für großflächige Gefahrenlagen.

Durch die Bündelung von Ressourcen spart der Bund schließlich auch Geld, weil die Millionenhilfen für die Ausrüstung der Länder beschnitten werden kann. Seit den 90er-Jahren waren jährlich 83 Millionen Euro für Rettungsfahrzeuge überwiesen worden. Da der Bund seine Gerätschaften für den Zivilschutz im Kriegsfall nun den Ländern zur Verfügung stellen kann, wird er künftig nur noch jährlich 57 Millionen Euro bereitstellen.