Mit Künstlicher Intelligenz erstellte Musik flutet zunehmend den Markt. Australien will dagegen offenbar stärker vorgehen und verbannt KI-Songs künftig aus den Charts.

Jeden 2. Sonntag

Ein FUNKE Liebe

Alle zwei Wochen sonntags: Antworten auf Beziehungsfragen – ehrlich, nah und alltagstauglich.

Mit meiner Anmeldung zum Newsletter stimme ich der Werbevereinbarung zu.

Die Australian Recording Industry Association (ARIA), die Australiens offizielle Musik-Charts betreibt, hat dafür ihren Verhaltenskodex geändert. Eine Aufnahme muss demnach „wesentlich von Menschen gemacht“ sein und darf nicht durch künstlich erzeugte Streams oder andere Tricks in den Charts nach oben gebracht worden sein. Die neuen Regeln gelten ab Freitag.

Die Begründung der ARIA zeigt bereits, wie schwierig ein Ausschluss ist. Denn die Grenze zwischen rein maschinell und mit menschlichem Zutun erstellt, ist fließend. Ausschließen will die ARIA nur Songs, die überwiegend oder vollständig von KI erzeugt wurden. Erlaubt bleiben dagegen Aufnahmen, bei denen Künstliche Intelligenz nur als Hilfsmittel zum Einsatz kommt.

Auch interessant

Musik mit KI? Oft erst nachträglich erkennbar

Ein Beispiel, das das Dilemma verdeutlicht, ist eine Cover-Version von Madonnas „Like a Prayer“ des australischen DJs und Produzenten Josh Fawaz. Der Song wurde im Juli zum meistgespielten Stück im australischen Radio und schaffte es auf Platz vier der ARIA-Charts – später kam aber heraus, dass Gesang und Schlagzeug mit Hilfe von KI erzeugt wurden. Nach den neuen Regeln könnte ein solcher Einsatz dazu führen, dass ein Song nicht für die Charts zugelassen werde, sagte ein ARIA-Sprecher dem australischen Sender ABC.

Madonna
Ein DJ sampelte Madonnas „Like a Prayer“ mit KI. © Nancy Kaszerman/ZUMA Press Wire/dpa | Nancy Kaszerman

ARIA kann künftig Songs von der Aufnahme in die Charts ausschließen oder sie nachträglich entfernen. Auch Chartplatzierungen können korrigiert und bereits verliehene Auszeichnungen wieder entzogen werden. Künstler und ihre Vertreter können gegen einen Ausschluss Einspruch einlegen und Belege für die Zulässigkeit einer Aufnahme vorlegen.

Die Musikbranche kritisiert schon länger, dass KI-Systeme teilweise mit Aufnahmen von Künstlern trainiert werden, ohne dass die Rechteinhaber dem zugestimmt haben. Gleichzeitig ist Künstliche Intelligenz für viele Musiker längst ein Werkzeug im Produktionsprozess geworden – etwa beim Komponieren, Arrangieren oder Mischen. ARIA will die neuen Regeln deshalb nach eigenen Angaben weiter überprüfen und an die technische Entwicklung anpassen.

lro/dpa