Als er das Urteil im Namen des Volkes hört, steht Hartmut Ebbing der Mund offen. Ein Moment nur, dann hat er sich gefangen. Zwei Jahre und zehn Monate Haft – wegen Kindesmissbrauchs. Gefängnis. Damit hat der frühere FDP-Politiker und Bundestagsabgeordnete nicht gerechnet.
Das Landgericht Braunschweig ist überzeugt: Er hat den siebenjährigen Sohn einer Grundschullehrerin aus dem Harz missbraucht. Wochenlang setzte er die Mutter unter Druck. Er wollte sie für „offene Sexualität“ und seine Idee des „Familienpettings“ gewinnen. Sie fertigte kinderpornografische Bilder ihrer eigenen Söhne (7, 9) und sandte sie an ihn.
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Ebbing (69) hat den Übergriff stets bestritten. Sein Anwalt Benedikt Mick forderte einen Freispruch. Es sei „alles nur Fantasie“ gewesen. Nur „Sex-Talk“ und imaginierter Missbrauch. Doch die 560 Seiten Chats sprachen aus Sicht des Gerichts eine andere Sprache. Und dann war da noch die Aussage der Lehrerin.



