Grün ist das gute Stück, knapp elf mal acht Zentimeter groß, „mit einigen Macken, Flecken und Knicken“. So lautet das Angebot im Internet für einen ollen West-Berliner Personalausweis. Stolze 124,90 Euro soll er kosten. Damals, als er 1975 ausgestellt wurde, hätte mancher Jüngling aus „Wessiland“ – mit Papas Unterstützung – auch das Zehnfache für so eine „Pappe“ bezahlt, wenn sie auf seinen Namen ausgestellt gewesen wäre. Sie war das Objekt der Begierde bei unzähligen Abiturienten, Studenten und Lehrlingen zwischen Flensburg und Garmisch, als Dokument eines amtlichen Erstwohnsitzes in West-Berlin – und der Freistellung von der Wehrpflicht. Eigentlich jedenfalls, galt die doch für West-Berliner nach Alliiertenrecht nicht. Ein ganz spezielles „Berliner Ding“ also. Westdeutsche Ausweise waren schließlich grau. Wie die Uniform beim „Bund“.

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Ganz so einfach war es dann doch nicht, auch nicht für die Inhaber des kleinen grünen Ausweises, wenn sie den nach ihrem Umzug in die Mauerstadt glücklich ergattert hatten. Viele landeten dennoch in der Wehrerfassung. Mancher wurde sogar nach der Ankunft in Berlin wieder in den Flieger gesetzt, nach Hause verbracht, und dort gleich ab in die nächste Kaserne, Abschiebung von Deutschland nach Deutschland. Was regelmäßig für diplomatische Verwerfungen zwischen Bonn und Ost-Berlin sorgte sowie für heftige Randale rund um den Bahnhof Zoo. Genau darum ging es einigen auch.

Behelfsmäßiger Personalausweis
Der behelfsmäßige Personalausweis.© Marcozero | CC BY-SA 4.0

So war es zum Beispiel, als sich im Juli 1969 Manfred Grashof, Panzerschütze beim Eutiner Aufklärungs-Bataillon und späterer RAF-Terrorist, in Moabit polizeilich anmelden wollte, gemeinsam mit zwei gleichgesinnten Kameraden, bekleidet auch noch in Bundeswehruniformen. Nach Minuten klickten die Handschellen, weil gegen sie als bereits einberufene Fahnenflüchtige westdeutsche Haftbefehle vorlagen. Flugs saßen sie in einer britischen Chartermaschine und landeten in Kiel, erstmal im Gefängnis.

Inszeniert hatte dies der linke Rechtsanwalt Horst Mahler, ebenfalls späterer RAF-Terrorist. „Wir haben, erklärte er, ‚diese Verhaftung provoziert, weil wir der Öffentlichkeit die Rechtssituation von Wehrpflichtigen und Bundeswehrdeserteuren vor Augen führen wollen, die sich nach West-Berlin abgesetzt haben.‘“ Dabei hatte Mahler genau gewusst – und geplant – was nun geschah: Der Sozialistische Deutsche Studentenbund (SDS) bat zur Massendemonstration, hunderte Steine und auch Molotow-Cocktails flogen in der West-Berliner City gegen Vertretungen der drei West-Alliierten.

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Bei Protesten werden Polizisten teils schwer verletzt

Knapp 100 Polizisten – damals noch nicht behelmt – wurden verletzt, teils schwer. Aus Ost-Berlin wiederum hagelte es, wie stets bei solchen Anlässen, scharfen Protest, weil aus West-Berlin wegen Alliierten-Rechts niemand der Bundeswehr zugeführt werden dürfe – unbeschadet dessen, dass die DDR-Volksarmee selbst die jungen Männer mit Wohnsitz in der „DDR-Hauptstadt“ direkt zum Wehrdienst einzog und auch dort stationierte. Dabei hatten alle vier Alliierten nach dem Krieg festgelegt, dass ganz Berlin – Ost wie West – von deutschem Militär frei bleibt. Der SDS wiederum fand den Protest aus dem Osten nur halbherzig. Er „hätte erwartet, daß die Sowjetunion und die DDR diesen Menschenraub durch eine Blockade der Luftwege verhindern würden“.

Die „Wehrflucht“ und West-Berlin, das war oft ein Fall auch für die hohe Politik, sogar zwischen Washington, London, Paris, Bonn und Ost-Berlin. Dabei wollten die meisten „Drückeberger“ damit gar nichts zu tun haben. Sie wollten lediglich auf eineinhalb Jahre Kasernenleben verzichten. Und begaben sich in ein unübersichtliches Dickicht der Rechtslage zwischen deutschen Gesetzen und alliierten Bestimmungen. Klar war eigentlich nur, dass alteingesessene Berliner nicht eingezogen werden durften. Bei späterem, adoleszenten Zuzug aber konnte alles geschehen.

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Für Bundeskanzler Kiesinger waren das „clevere Burschen“

Anfangs, bis in die 1960er-Jahre war der Zeitpunkt der Einberufung entscheidend, des nach „Erfassung“ und Musterung zugestellten Befehls, sich in einer Kaserne einzufinden. Wer sich rechtzeitig davor in West-Berlin jenen grünen Ausweis besorgt hatte, wurde in aller Regel in Ruhe gelassen. Nur wer den Termin versäumte, galt als Fahnenflüchtiger, als Deserteur. Verteidigungsminister Kai-Uwe von Hassel sprach 1964 von 30.000 jungen Männern, die sich allein bis dahin so dem Wehrdienst entzogen hätten. Er nannte sie „clevere Burschen“.

1968 wurde das Bundeswehrgesetz geändert. Nunmehr musste bereits vor der „Erfassung“ der Betreffenden durch das zuständige Kreiswehrersatzamt (KWE) der grüne Ausweis ausgestellt worden sein, ansonsten: Musterung und – falls tauglich – Gestellungsbefehl. Und dann hieß es auch noch: Selbst der grüne Ausweis ändere bei Studenten oder Lehrlingen nicht den „kriegsentscheidenden“ Ort des „ständigen Aufenthalts“. Er wurde behördlich prinzipiell am Wohnsitz der Eltern definiert, selbst bei glaubhafter Versicherung, dass man dieselben im Krach und auf Nimmerwiedersehen verlassen hatte. Die Wehrpflicht bestand also fort. Nach der Erfassung galt nun auch - theoretisch: Das Bundeswehr-Einzugsgebiet Westdeutschland durfte nur noch mit Genehmigung des KWE verlassen werden, und die gab es nie. 

Dennoch konnte natürlich jeder junge Mann unbehelligt nach Berlin reisen. Die grünen Ausweise oder – für Westdeutsche obligatorisch – die Reisepässe kontrollierten in aller Regel lediglich die Ost-Grenzer. Die aber hätten jeden „Drückeberger“ mit Glückwunsch durchgewunken. Einmal angekommen, konnte den „cleveren Burschen“ dort kaum etwas passieren. Die Alliierten verbaten der deutschen Polizei spätestens ab den 1970er-Jahren, in der Stadt gegen sie vorzugehen, es sei denn, es ging um bereits eingezogene Fahnenflüchtige. Allein gelegentlichen Heimkehrern konnten die Behörden nachstellen – wenn sie sie antrafen, bei Stichproben an der Grenze. Oder im Elternhaus, womöglich nach Denunziation aus der Nachbarschaft. Viele Berlin-Flüchtlinge allerdings fielen irgendwann aus den Registern, vor allem, als der Bedarf an Rekruten gedeckt war, schon gar, was die „faulen und phlegmatischen“ anging, wie Berlins Landesvater Eberhard Diepgen jene Neubürger bezeichnete. Die beließ man lieber in ihrer „Verweigerungsoase für Drückeberger“, wie Innensenator Heinrich Lummer es sah.

Das Problem der Behörden: Wie sollten sie den Erfassungs-, Musterungs- oder Einberufungsbescheid überhaupt rechtsverbindlich zustellen, wenn die Mutter beim Briefträger den Sohn verleugnete („unbekannt verzogen“)? Ins bundeswehrrechtliche Ausland Berlin jedenfalls durften die KWE – ebenfalls auf Anweisung der Alliierten – keine offizielle Post versenden. Die kreative Lösung: Einfache Angestellte mussten an die ermittelten Berliner Anschriften Briefumschläge versenden, mit sauber handgeschriebenen Adressen und ihren Absendern. Das, was so aussah wie ein Gruß von Onkel Otto, barg brisanten Inhalt: zum Beispiel den Musterungsbescheid mit Orts- und Zeitangabe, sicherheitshalber ohne Briefkopf, um Ärger mit den Alliierten zu vermeiden. Das Kalkül: Die Empfänger, viele darunter schließlich antiautoritär gesinnt, würden in höhnischem Ton Antworten: „Vielen Dank, ich wohne aber in Berlin, ha ha.“ Taten sie dies, so waren sie dran. Das KWE sah dadurch den Bescheid als empfangsbestätigt zugestellt. Der nächste Heimataufenthalt konnte sich dann etwas länger gestalten. Die Klügeren fielen darauf nicht herein.

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„Na, die jungen Herren, wer muss denn noch zum Bund?“

Wenig bekannt war damals in der Szene, dass Wehrflüchtlinge, die zusätzlich ein Verfahren auf Wehrdienstverweigerung anstrengten, nach ein paar Monaten sang- und klanglos aus den „Kandidatenlisten“ der KWE gestrichen und verschont wurden, aus welchen Gründen auch immer. Und dennoch: Allen mit unsicherem Status konnte es passieren, dass ihnen am Übergang Helmstedt/Marienborn kurz das Herz in die Hose rutschte, wenn nämlich ein gemeiner Westgrenzer doch mal kontrollierte und freundlich fragte: „Na, die jungen Herren, wer von Ihnen muss denn noch zum Bund?“ – um dann großzügig lächelnd weiterzuwinken.

Nach der Wiedervereinigung war Schluss mit dem Sonderstatus West-Berlins. Wenig später musste jeder auch alteingesessene Jungberliner mit der Einberufung rechnen. Wogegen die Betroffenen in Berlin – vergeblich – auf die Straße gingen (siehe Bild oben). 1990 zirkulierten Schätzungen, nach denen sich zu Mauerzeiten Jahr für Jahr 10.000 Wehrunwillige nach West-Berlin abgesetzt hatten.