Es ist eine der ungewöhnlichsten Aktionen in einem Strafprozess in der Hamburger Justizgeschichte: Ein Zeuge eines Verfahrens, der noch nicht ausgesagt hat, stellt eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen eine Vorsitzende Richterin. Unternehmer Eugen Block (85), Gründer der Steakhouse-Kette und des Luxushotels Grand Elysée, stößt sich nach Auskunft seines Anwaltes Gerhard Strate offenbar an einem Porträt im Hamburger Abendblatt, das wie diese Redaktion zur FUNKE Mediengruppe gehört. In dem Porträt geht es um die Vorsitzende Richterin im Prozess gegen seine Tochter Christina Block und sechs Mitangeklagte.
Wie Eugen Block am Dienstag mitteilte, werde er als Zeuge von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen, weil er Richterin Isabel Hildebrandt für befangen halte. Derzeit läuft außerdem ein Befangenheitsantrag einiger Angeklagter gegen einzelne Richter beziehungsweise die gesamte Kammer.
Christina Block vor Gericht: Zeuge Eugen Block erhebt schwere Vorwürfe
In der Mitteilung des Unternehmers heißt es über Eugen Block: „Diese Befangenheit sieht er durch den am 20. September 2025 im Hamburger Abendblatt erschienenen Artikel über die Vorsitzende Richterin Isabel Hildebrandt begründet. Aus diesem Grunde hat Eugen Block, vertreten durch den Rechtsanwalt Gerhard Strate, am 27. Oktober bei der Präsidentin des Landgerichts Hamburg eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Vorsitzende Richterin gestellt.“


