Der Angeklagte verlässt den Gerichtssaal in Handschellen. Wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes und dazu noch über einen längeren Zeitraum wird der 63-jährige Lehrer zu einer Haftstrafe von fünf Jahren und drei Monaten verurteilt.

Richter geht mit Schulleitung ins Gericht

In seiner Urteilsbegründung richtet der Vorsitzende Richter Holger Pröbstel aber gleich einen Blick auf die Begleitumstände. Die Schule, die, wie Pröbstel sagt, neben Familie oder Kindergarten einer der Schutzräume für Kinder ist. „Aber diese Schule gibt ein verdammt schlechtes Bild ab.“ Pröbstel erwähnt in dem Zusammenhang den bevorstehenden Prozess gegen den Vertrauenslehrer des Gymnasiums. „Hier wurde schon lange gemunkelt, aber nie dem nachgegangen. Pröbstel sagt sichtlich aufgebracht: „Den Schulleiter hätte ich gern hier vernommen, da hätte ich Tacheles geredet.“

In den Plädoyers der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung waren deutlich unterschiedliche Strafmaße genannt worden. Die Staatsanwaltschaft forderte sechs Jahre und drei Monate Haft, die Verteidigung plädierte auf vier Jahre und elf Monate. Dass das Gericht unter der Forderung der Staatsanwaltschaft blieb, sei maßgeblich den Spielregeln vor Gericht geschuldet. Der angeklagte 63-Jährige habe sich – wenn auch spät – zu einem Geständnis durchgerungen. Es gibt einen spürbaren Täter-Opfer-Ausgleich. „Wenn man das nicht berücksichtigt, kriege ich keine Geständnisse mehr“, argumentierte der Richter.