Sie wollten dem Täter, der von hinten kam, endlich „ins Gesicht sehen“. Doch der Angeklagte macht es ihnen schwer. Issa al Hassan, angeklagt, im August auf dem Solinger Stadtfest drei Menschen ermordet und weitere zehn zum Teil lebensgefährlich verletzt zu haben, senkt den Kopf im Hochsicherheitstrakt des Oberlandesgerichts Düsseldorf auf die Tischplatte. Tief gebeugt unter der Schuld, die er wenig später einräumen wird? Einem Gutachter im Gefängnis gegenüber stilisierte er sich selbst zum Opfer.

Jeden 2. Sonntag

Ein FUNKE Liebe

Alle zwei Wochen sonntags: Antworten auf Beziehungsfragen – ehrlich, nah und alltagstauglich.

Mit meiner Anmeldung zum Newsletter stimme ich der Werbevereinbarung zu.

„Er ist ein Mensch und kein Monster.“ Das kann Philipp Müller soeben noch sehen, als der 27-Jährige in den Saal geführt wird. Müller, der das Musikfestival zu Solingens 650. Geburtstag organisiert hat, ist deshalb gekommen: „Jetzt habe ich ein Gesicht zur Tat.“ Und ein Bild: von einem schlaksigen jungen Kerl mit dünnen Ärmchen, in dessen dichten Haarschopf sich der Kopfhörer drückt. Der die Hand auf sein Herz legt.

Auch interessant

Anklage beschreibt grausame Details der Messerstiche

Dieser Mann soll am Abend des 23. August mit ungeheurer Wucht auf 13 Besucher am Fronhof eingestochen haben; Menschen, die mit geschlossenen Augen der Musik lauschten, die tanzten, die die plötzliche Unruhe für eine Schlägerei hielten oder für die Handgreiflichkeit eines Betrunkenen. „Arglos“, sagt Bundesanwalt Jochen Weingarten, der in der Anklage auch jeden einzelnen Messerstich und seine blutigen Folgen beschreibt, eine halbe Stunde lang. Demnach waren die ersten beiden Angegriffenen, ein 57- und ein 67-Jähriger, auch die ersten beiden Todesopfer.

„Jetzt habe ich ein Gesicht zur Tat.“ Der Gerichtssaal in Düsseldorf war am ersten Tag des Prozesses voll besetzt, neben der Presse kamen auch Solinger.
„Jetzt habe ich ein Gesicht zur Tat.“ Der Gerichtssaal in Düsseldorf war am ersten Tag des Prozesses voll besetzt, neben der Presse kamen auch Solinger.© Federico Gambarini/dpa | Federico Gambarini

Eine 56-jährige Frau starb in den Armen ihres ebenfalls lebensgefährlich verletzten Mannes, das sind die Fälle sechs und sieben. Die alte Mutter und Schwiegermutter lässt sich als Nebenklägerin vertreten; „wie schlimm“, fragt ihr Anwalt, „muss es sein, ein Kind zu verlieren“? Laut Anklage muss der Täter schnell von einem zum nächsten vorangeschritten sein, immer in der Annahme, er habe genug getan, das Opfer zu töten. Nicht einmal eine Minute soll alles gedauert haben, bis ein 48-Jähriger sich offenbar mit massiven Tritten wehrte. Mord, versuchter Mord, schwere Körperverletzung, Terrorismus, so lauten die Vorwürfe gegen den Syrer, dessen vorheriges Asylverfahren bis heute zu politischem Streit führt.

Opfer suchen Antworten auf die Frage nach dem „Warum“

Auf der Bank der Nebenkläger sitzen neben einem einzelnen Mann auch Mutter und Tochter V.: Auch sie wollten den Mann sehen, der für sie bislang „nur ein Schatten war“, der sie so schwer verletzt hat, dass sie ihr Leben Notoperationen verdanken. Beide sind körperlich und seelisch krank, die Mutter trägt den Arm noch neun Monate danach in einer Schlinge. Sie nickt mit rotgeränderten Augen, als der Ankläger die Verletzungen ihrer Tochter vorliest, ihre Lippen formen ein stummes Ja.

Außer ihnen ist keines der Opfer an diesem Tag ins Gericht gekommen, ihre Anwälte haben ihnen abgeraten: Die Gefahr einer erneuten Traumatisierung sei zu groß. Die 13 Nebenkläger und fast 40 weitere Zeugen sind für die kommenden mehr als 20 Prozesstage geladen. Das reicht, sagt Rechtsanwalt Athanasios Antonakis, „um die Abläufe noch einmal nachzuerleben“. Die Betroffenen wollen verarbeiten, sie wollen ein gerechtes Urteil, sie wollen vor allem wissen: Warum? „Für uns alle“, sagt Nebenklage-Vertreter Simon Rampp, „bleibt es unbegreiflich, es ist an Sinnlosigkeit nicht zu überbieten.“ Selbst Verteidiger Daniel Sprafke aus Karlsruhe spicht von „unbegreiflichem Geschehen“, es gehe um „Antworten auf die Fragen nach dem Warum“.

Nicht nur der Veranstalter des Stadtfestes, die ganze Solinger Stadtgesellschaft will im Prozess Antworten.
Nicht nur der Veranstalter des Stadtfestes, die ganze Solinger Stadtgesellschaft will im Prozess Antworten.© FUNKE Foto Services | Lars Heidrich

Am Tattag: Treueschwur an den IS

Warum, das ist die Frage, die ungeschrieben im Raum steht. Die der Vorsitzende des 5. Strafsenat mehrfach stellt. Und die nach diesem ersten Verhandlungstag noch lauter nachhallen wird.

Für den Generalbundesanwalt liest sich die Antwort so: Issa al Hassan habe sich früh radikalisiert, seine Taten als einen „Akt des Heiligen Krieges“ im Auftrag des IS gesehen. Noch am Tattag habe er der Terrororganisation in mehreren Videos die Treue geschworen, sich anleiten lassen, das Stadtfest anzugreifen, mit dem Tranchiermesser aus einem ebenfalls am Tattag gekauften Messerblock. Der damals 26-Jährige habe ein „Soldat des IS“ sein wollen, seine Morde sollten für dessen Propaganda genutzt werden. Sein Motiv: „Rache“ für westliche Militäraktionen in Bosnien, Syrien, im Iran, vor allem in den palästinensischen Gebieten.

Angebliches Bekenner-Video nach Anschlag von Solingen
Dieses Video ging am Sonntag in Sozialen Netzwerken viral. Es soll angeblich Issa al H. zeigen, den mutmaßlichen Attentäter von Solingen, der vermummt und mit einem Messer in der Hand auf Arabisch einen Treueschwur auf die Terrororganisation Islamischer Staat leistet. Die Authentizität kann nicht überprüft werden.© picture alliance / dts-Agentur | -

Mehrere Filmchen verschickte der Angeklagte noch Minuten vor seinem Eintreffen am Fronhof, auf einem zeigt er den IS-Finger, ein anderes ging an seine Eltern: Darin bat er um Verzeihung für sein „Massaker“. Keine zehn Minuten später soll er zum ersten Mal zugestochen, dabei „Allahu Akbar“ gerufen haben. Ankläger Weingarten deutet an, man müsse für all‘ das auch über eine Sicherungsverwahrung nach der Haft sprechen.

Issa al Hassan widerspricht nicht. Er lässt seinen Verteidiger eine Erklärung verlesen. „Ich habe schwere Schuld auf mich geladen. Ich habe Unschuldige getötet, keine Ungläubigen. Deshalb verdiene und erwarte ich eine lebenslange Freiheitsstrafe.“ Ob das seine Worte seien, fragt ihn der Vorsitzende Winfried van der Grinten. „Ich bin halt schuldig“, lässt der 27-Jährige übersetzen. „Ja, ich fühle mich so.“

Das „Warum“ erkläre das nicht, findet der Senat. Und findet Philipp Müller aus Solingen: „Das ist mir nicht genug. Nicht nur ich, die ganze Stadt fragt sich doch nach dem Warum.“ Vielmehr habe das „Geständnis“ noch mehr Fragen aufgeworfen, sagt auch Nebenklage-Vertreterin Carola Drewes.

Trauer in Solingen: Zehn Tage nach dem Anschlag treffen sich Angehörige, Helfer und Vertreter der Politik zu einer bewegenden Trauerfeier, die im Fernsehen übertragen wird.
Trauer in Solingen: Zehn Tage nach dem Anschlag treffen sich Angehörige, Helfer und Vertreter der Politik zu einer bewegenden Trauerfeier, die im Fernsehen übertragen wird. © epd | Guido Schiefer

Für al Hassan ist Deutschland „ein schönes Land“

Einige hat der Psychiatrische Gutachter in der JVA dem Angeklagten bereits gestellt. Danach klingt die Version von al Hassan etwas anders: Der Flüchtling, berichtet Prof. Johannes Fuß von der Uni Duisburg/Essen, habe sich als nicht besonders religiös und eher ungebildet bezeichnet, bete im Gefängnis aber fünfmal am Tag. Das nicht zu tun, „mache die Brust enger“. Er habe in Deutschland ein besseres Leben gesucht, alles Geld zu den armen Eltern geschickt. Er habe Deutsch lernen, arbeiten und heiraten wollen. „Deutschland ist für ihn ein schönes Land“, weil man hier leben dürfe, wie man möchte.

Dann aber habe er, so berichtete dem Sachverständigen, Bilder aus Gaza gesehen, grausame Aufnahmen von Kinderleichen. Als er eine davon im Internet postete, sei er von einem Unbekannten kontaktiert worden, der ihm „das Gehirn gewaschen“ habe. Die Deutschen seien schuld, er selbst werde durch ihre Tötung ins Paradies gelangen, soll der Mann gesagt haben. Vom IS habe er keine Ahnung – tatsächlich sagte er dazu in seiner Einlassung nichts.

Auch Richter Winfried van der Grinten, Vorsitzender des 5. Strafsenats am Oberlandesgericht Düsseldorf, fragt nach dem „Warum“.
Auch Richter Winfried van der Grinten, Vorsitzender des 5. Strafsenats am Oberlandesgericht Düsseldorf, fragt nach dem „Warum“. © Federico Gambarini/dpa | Federico Gambarini

Solingen plant neues Stadtfest im August

Bei der Tat schließlich sei er nicht recht bei Bewusstsein gewesen. Er habe „Wahrnehmungsstörungen“ gehabt, auf dem Stadtfest tote Kinder gesehen und einen israelischen Polizisten, der sie auslachte. An einen ersten Angriff könne er sich erinnern, an weitere nicht. „Wenn es die Kinder nicht gegeben hätte, hätte ich es nicht getan.“ Zwar, sagt der Gutachter, habe der Häftling Reue gezeigt, zugleich aber seine Tat bagatellisiert: Er habe seine Zukunft verloren, sei vom IS „reingelegt“ worden. Wegen Solingen sei man traurig, „um die palästinensischen Kinder weint keiner“.

Die Nebenklage-Anwälte jedenfalls glauben dem Angeklagten nicht. „Das war ja nicht spontan“, sagt Carola Drewes, „es war genau geplant.“ Auch für Philipp Müller passt nicht viel zusammen. „Ein Blutrausch, und er weiß nichts mehr davon?“ Der 62-Jährige hat das nächste Fest für Solingen bereits organisiert, es steigt Anfang August. „Echt.Scharf.Solingen“ soll es heißen, die Stadt spielt immer noch mit ihrem Image als „Klingenstadt“. Die Botschaft Müllers ist klar: „Der Täter hat nicht gewonnen.“