Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen ist mit ihrer Eil-Klage gegen Meta vorerst gescheitert. Das Oberlandesgericht Köln wies die Klage am Freitag ab. Die Verbraucherschützer wollten damit die geplante Nutzung personenbezogener Daten aus Instagram und Facebook für das Training der KI-Software Meta AI stoppen. Zuvor hatten die Verbraucherschützer Meta bereits abgemahnt. 

Jeden 2. Sonntag

Ein FUNKE Liebe

Alle zwei Wochen sonntags: Antworten auf Beziehungsfragen – ehrlich, nah und alltagstauglich.

Mit meiner Anmeldung zum Newsletter stimme ich der Werbevereinbarung zu.

Das Oberlandesgericht Köln sieht jedoch das berechtigte Interesse von Meta an der Verarbeitung der Daten gegeben. Der Zweck, das Training von KI-Systemen, „kann nicht durch gleich wirksame andere Mittel, die weniger einschneidend wären, erreicht werden“, erklärte das Gericht. „Im Rahmen der Abwägung der Rechte von Nutzern und Meta als Betreiberin überwiegen die Interessen an der Datenverarbeitung.“ Das Gericht hebt unter anderem hervor, dass Meta lediglich öffentlich verfügbare Daten verwenden will, die auch über eine Suchmaschine im Internet auffindbar wären. Auch sei der Schritt bereits im vergangenen Jahr angekündigt und die Nutzenden über Apps und andere Wege informiert worden. Das Urteil ist demnach rechtskräftig.

Laut Verbraucherzentrale (VZ) hatte Meta erst Mitte April angekündigt, ab dem 27. Mai in seinen Diensten Facebook und Instagram Beiträge europäischer Nutzerinnen und Nutzer für KI-Trainingszwecke zu verwenden. Meta berufe sich dabei auf ein „berechtigtes Interesse“ und verwende die Daten, sofern die Kunden nicht aktiv widersprächen. Die Verbraucherzentrale NRW hält das Vorgehen für nicht rechtens und sieht einen Verstoß gegen europäisches Datenschutzrecht. 

Auch interessant

Meta: Unser Ansatz entspricht den europäischen Richtlinien

Meta hatte die Vorwürfe im Vorfeld der Verhandlung zurückgewiesen. Das Vorgehen entspreche den Richtlinien des Europäischen Datenschutzausschusses, hatte ein Sprecher vergangene Woche erklärt. Die Nutzer seien über die Möglichkeit, gegen die Nutzung ihrer Informationen für diese Zwecke Einspruch zu erheben, per E-Mail und In-App-Benachrichtigungen informiert worden. 

Bereits zuvor hatte Meta die Pläne verteidigt: „Dieses Training ist in der Branche üblich und entscheidend dafür, dass unsere modernen KI-Produkte und -Modelle die deutsche Kultur, Sprache und Geschichte zunehmend besser verstehen und wiedergeben“, hieß es in einer Stellungnahme. 

Auch interessant

VZ: Entwicklung von KI soll auf fairer Grundlage erfolgen

„Mit dem Antrag auf einstweilige Verfügung wollen wir verhindern, dass Meta Fakten schafft, bevor die Rechtslage geklärt ist“, hatte VZ-Datenschutzexpertin Christine Steffen im Vorfeld erklärt. „Sind die Daten erst einmal für KI verwendet worden, ist ein Rückruf kaum noch möglich.“ Verbraucher sollten die Kontrolle über ihre persönlichen Daten behalten.

dpa/les