Was haben „Max und Moritz“, „Friedhof der Kuscheltiere“ und „Banana Joe“ gemeinsam? Sie sind zwei der rund 700 Filme, die an Karfreitag in Deutschland nicht gezeigt werden dürfen. Der Karfreitag ist ein stiller Feiertag – und das bedeutet, dass nicht nur Clubs geschlossen bleiben und Sportveranstaltungen untersagt sind. Eine weniger bekannte Regelung betrifft das Verbot vieler Filme, die auf einer „schwarzen Liste“ landen.

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Diese Liste enthält nicht nur gewalttätige Action- und Horrorfilme, sondern auch vermeintlich harmlosere Titel wie „Heidi“ oder „Das Leben des Brian“. Doch was steckt hinter dieser Regelung, und warum dürfen solche Filme gerade an diesem besonderen Tag nicht öffentlich gezeigt werden?
Der Ursprung des Verbots
Das Verbot hat seine Wurzeln in alten moralischen Maßstäben, die bei der Veröffentlichung der Filme eine Rolle spielten. Besonders in den 1980er Jahren waren Filme wie „Ghostbusters“ aufgrund ihrer paranormalen Themen am kirchlichen Feiertag Karfreitag für unpassend gehalten worden. Dass Filme wie „Horrorsex im Nachtexpress“, „Lebendig gefressen“, und „Hexen bis auf‘s Blut gequält“ verboten sind, dürfte niemanden verwundern.
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Ein weiterer Grund für die „schwarze Liste“ ist ein bürokratischer Ablauf: Jedes Filmwerk, das an einem Feiertag wie Karfreitag gezeigt werden soll, muss eine spezielle Feiertagsfreigabe beantragen. Wenn dieser Antrag nicht gestellt wird, landet der Film automatisch auf der Liste. Das betrifft auch Klassiker wie „Heidi“, obwohl der Film heute nicht mehr als anstößig betrachtet wird.
Inzwischen wurde das Verfahren vereinfacht: Die Feiertagsfreigabe ist mittlerweile mit der Altersfreigabe des Films verknüpft, was bedeutet, dass weniger Filme automatisch auf der „schwarzen Liste“ landen. Doch viele ältere Werke, die zu einer Zeit veröffentlicht wurden, als die Sittenwächter noch strenger waren, bleiben davon weiterhin betroffen.
Diese Filme stehen auf der schwarzen Liste
- 28 Days Later
- Aliens – Die Rückkehr
- Atomic Blonde
- Banana Joe
- Batman hält die Welt in Atem
- Blade
- Blutrausch der Zombies
- Conan – Der Barbar
- Crank 2: High Voltage
- Das Ding aus einer anderen Welt (Version von 1982)
- Der Terminator
- Die Feuerzangenbowle
- Django
- Die Geisterjäger (Ghostbusters)
- Friedhof der Kuscheltiere (1989)
- Fritz The Cat
- Feuer, Eis & Dynamit
- Jackass: The Movie
- Hitman: Agent 47
- Kingsman – The Golden Circle
- Lammbock
- Mad Max
- Masters of the Universe
- Mel Brooks verrückte Geschichte der Welt
- Monty Pythons – Das Leben des Brian
- Max und Moritz
- Mary Poppins
- Predator
- Piranhas II – Die Rache der Killerfische
- Police Academy
- Scream – Schrei!
- The Expendables
- Top Gun – Sie fürchten weder Tod noch Teufel
- Die vollständige Liste gibt es hier.
Verbot gilt nur für die öffentliche Vorführung
Das Verbot gilt allerdings nur für die öffentliche Vorführung von Filmen an Karfreitag. Die Filme selbst sind nicht verboten. Filmfans können die Titel problemlos auf Streaming-Plattformen ansehen oder auf DVD. Die Einschränkung betrifft lediglich das Kino- und Fernsehprogramm an diesem speziellen Tag.
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Es gibt jedoch auch die Möglichkeit, dass ein Film von der „schwarzen Liste“ gestrichen wird. Wer dies möchte, kann einen kostenpflichtigen Antrag stellen. Wird dieser Antrag nicht eingereicht, bleibt das Verbot bestehen.





