Die Maul- und Klauenseuche ist auf dem Vormarsch: Nachdem in mehreren Nachbarländern Fälle gemeldet wurden, reagiert Österreich mit drastischen Maßnahmen. Ab dem 5. April werden 24 Grenzübergänge zu Ungarn und zur Slowakei geschlossen – um eine Ausbreitung des Virus zu verhindern.

Hochansteckendes Virus – Gefahr für die Landwirtschaft

Die Maul- und Klauenseuche (MKS) ist eine hochansteckende Tierseuche, die vor allem Paarhufer wie Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen und Wildtiere befällt. Für den Menschen ist das Virus ungefährlich – für die Landwirtschaft jedoch kann ein Ausbruch massive wirtschaftliche Folgen haben. In der Vergangenheit mussten Millionen Tiere gekeult werden, um eine weitere Verbreitung zu stoppen.

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Nach Angaben des österreichischen Gesundheitsministeriums steigt derzeit das Risiko einer Einschleppung – insbesondere aus osteuropäischen Nachbarstaaten. Mehrere Regionen in Ungarn, der Slowakei und Rumänien gelten als akut betroffen. Um eine Ausbreitung auf österreichisches Staatsgebiet zu verhindern, tritt ab Samstag, dem 5. April, eine neue Verordnung in Kraft: Insgesamt 24 kleinere Grenzübergänge zu Ungarn und zur Slowakei werden bis voraussichtlich zum 21. Mai gesperrt. Zudem kündigte das Innenministerium verstärkte Fahrzeugkontrollen an – hauptsächlich im Güterverkehr.

„Die Polizei wird an relevanten Übergängen stichprobenartig Fahrzeuge kontrollieren, um Tiertransporte und mögliche Verstöße gegen das Einfuhrverbot zu unterbinden“, heißt es in einer Mitteilung des österreichischen Bundesinnenministeriums.

Maul- und Klauenseuche: Einfuhrstopp für Tiere und tierische Produkte

Begleitend zu den Grenzmaßnahmen hat die Regierung einen umfassenden Importstopp verhängt. Betroffen sind unter anderem:

  • Lebenstiere
  • Frischfleisch und Rohmilch
  • Gülle und Stallmist
  • Wildfleisch, Wildkörper und Jagdtrophäen

Diese Regelung gilt für sämtliche betroffenen Nachbarstaaten. Besonders an den Grenzübergängen auf Autobahnen sei laut Innenministerium mit längeren Wartezeiten zu rechnen, da vor allem Lkw gezielt kontrolliert werden sollen.

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Die Maßnahmen wurden in Absprache mit der nationalen Gesundheitsbehörde, der Landwirtschaftskammer sowie dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft beschlossen. Zuständig für die Umsetzung sind die jeweiligen Landespolizeidirektionen und örtlichen Gesundheitsämter.