Im Verfahren um den Tod einer 13-jährigen Schülerin auf einer Klassenfahrt in London ist das Urteil gegen zwei Lehrerinnen aus Mönchengladbach jetzt rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) teilte am Donnerstag, 16. Januar, mit, die Revision der beiden Frauen sei verworfen worden (3 StR 292/24).
Das Landgericht Mönchengladbach hatte die beiden Frauen am 15. Februar 2024 wegen fahrlässiger Tötung zu jeweils 180 Tagessätzen verurteilt; die 60-jährige Lehrerin war zu 23.400 Euro Geldstrafe verurteilt worden, ihre damals 34 Jahre alte Kollegin zu 7200 Euro.




