- Ein 15-jähriger Junge soll ein 12-jähriges Mädchen vergewaltigt haben
- Noch ist vieles unklar, Polizei und Staatsanwaltschaft Braunschweig ermitteln
- Der Badbetreiber äußerte sich erstmals zu dem Fall
Es ist ein erschütternder Verdacht: Die Staatsanwaltschaft Braunschweig ermittelt gegen einen 15 Jahre alten Jugendlichen aus Syrien. Diesem wird vorgeworfen, ein zwölfjähriges Mädchen vergewaltigt zu haben. Der Tatort soll das Freizeitbad „Wasserwelt“ in Braunschweig (Niedersachsen) gewesen sein. Die Ermittlungen in dem Fall wurden von den Behörden bislang nicht öffentlich gemacht. Dafür nennt die Polizei allerdings einen Grund.
Braunschweiger Schwimmbad: Tatverdächtiger ist ein 15-jähriger Syrer
Die „Braunschweiger Zeitung“, die wie diese Redaktion zur FUNKE Mediengruppe gehört, erfuhr von dem Vorfall erstmals durch den Hinweis eines Lesers. Auf Nachfrage verwies die Polizeiinspektion Braunschweig an die Staatsanwaltschaft, die die Pressehoheit in dem Verfahren übernommen hat. Deren Sprecher Christian Wolters bestätigte der Redaktion nun die laufenden Ermittlungen. Demnach soll sich die Tat am 10. August, einem Samstag, gegen 17 Uhr ereignet haben. Opfer des schweren sexuellen Übergriffs soll ein Mädchen im Alter von zwölf Jahren geworden sein. Der Tatverdächtige ist demnach ein minderjähriger, aber bereits strafmündiger 15-jähriger Syrer.
„Die weiteren Hintergründe, insbesondere der genaue Geschehensablauf, sind Gegenstand der laufenden Ermittlungen. Es stehen insbesondere noch Spurenabgleiche aus. Die Ermittlungen befinden sich, auch wenn die Tat bereits drei Wochen zurückliegt, noch relativ am Anfang“, erklärte der Sprecher der Staatsanwaltschaft.
Vergewaltigung in Braunschweig: Polizei schwieg über Fall
Der Vorwurf, der gegen den Minderjährigen erhoben wird, laute Vergewaltigung, so Wolters, der schwerste Straftatbestand bei Sexualdelikten. Um die juristische Voraussetzung dafür zu erfüllen, müsste der Täter an dem Opfer eine „besonders erniedrigende, Beischlaf- beziehungsweise beischlafähnliche Handlung vollzogen haben“, die mit dem Eindringen in den Körper des Kindes verbunden wäre.

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Das Tatgeschehen soll seinen Ausgang in einem Pool genommen haben. „Das Mädchen soll von dem Tatverdächtigen bereits im Wasser sexuell belästigt worden sein“, so Wolters. Die Vergewaltigung soll sich dann in einer Umkleidekabine ereignet haben, in der sich der 15-Jährige allein mit der Zwölfjährigen aufgehalten haben soll.
Ob sich der 15-Jährige tatsächlich gegen den erkennbaren Willen der Zwölfjährigen hinweggesetzt habe, um sexuelle Handlungen an ihr vorzunehmen, oder ob das Mädchen vielleicht doch ihr Einverständnis gegeben haben könnte, werde nun versucht aufzuklären, teilte die Polizei später mit.
Von dem Jugendlichen wurden nach dem Vorfall von der Polizei zunächst nur die Personalien festgestellt. Danach habe er gehen können. Laut Wolters wurden bislang keine Maßnahmen, beispielsweise eine Inobhutnahme oder Haft, gegen den 15-Jährigen angeordnet. Priorität habe zunächst die Aufklärung des tatsächlichen Geschehens in der Umkleidekabine. Dazu sollen das Kind und der Jugendliche vernommen werden. Diesem wurde bereits ein Verteidiger bestellt, berichtet der Oberstaatsanwalt.
Mutmaßliche Vergewaltigung: Badbetreiber zeigt sich schockiert
Tobias Groß, Geschäftsführer der Stadtbad Braunschweig Sport und Freizeit GmbH, die die Wasserwelt betreibt, zeigte sich gegenüber der Braunschweiger Zeitung besorgt. Am Tattag seien Mitarbeiter der Wasserwelt alarmiert worden. Diese hätten umgehend die Polizei alarmiert, die „sehr schnell“ vor Ort gewesen sei. Der weitere Fortgang sei Sache der Polizei gewesen.
Zwar sei die Identität des Täters dem Badbetreiber nicht bekannt, „selbstverständlich werden wir aber ein unbefristetes Hausverbot aussprechen, sobald uns entsprechende Daten vorliegen“, so Groß.
Zur Frage, welche Folgen der Vorfall auf den Alltag in der Wasserwelt hat, erklärte Groß: „Es wurden keine weiteren Maßnahmen nach dem Vorfall ergriffen, da unsere Standards ohnehin sehr hoch sind. Es sind jederzeit ausreichend Kollegen im gesamten Bad unterwegs und zu Stoßzeiten verstärkt.“ Zudem handle es sich um einen bislang einmaligen Vorgang. „Ein vergleichbarer sexueller Übergriff ist mir nicht bekannt“, stellte Groß klar.
Braunschweig: Polizei schwieg aus „Opferschutz“-Gründen zum Fall
Die Polizei Braunschweig informiert gemeinhin ereignisnah über ausgewählte Straftaten und Ermittlungen vor allem dann, wenn das öffentliche Interesse an einer Berichterstattung groß ist. Der Polizeipräsident von Braunschweig, Michael Pientka, hatte bei der Veröffentlichung der Kriminalitätsstatistik 2023 für das Gebiet der Polizeidirektion Alarm geschlagen, dass die Anzahl der bekanntgewordenen Straftaten durch junge Menschen vom Jahr 2022 (5294 Verfahren) zu 2023 (5708 Verfahren) um knapp acht Prozent angestiegen ist. Insbesondere sei ein starker Anstieg bei den Fällen sexuellen Missbrauchs registriert worden. Der Anstieg vom Jahr 2022 (42 Fälle) auf 2023 (66 Fälle) betrug demnach fast 60 Prozent.
Die Informationspflicht der Polizei finde jedoch dort ihre Grenzen, wenn schwebende Verfahren gefährdet werden könnten, also rechtliche Belange entgegenstünden. Genauso werde dem Opferschutz ein hoher Wert beigemessen. „Wir sind mit dem Vorfall wegen des Alters aller im Strafverfahren beteiligter Personen nicht an die Öffentlichkeit gegangen. Dies geschah in Absprache mit dem Sachbearbeiter“, teilt Polizeisprecher Lars Dehnert mit.




