Es ist ein skurriles Hin und Her um einen Lottoschein – mit einem irrsinnigen Wert: Der eine füllt ihn aus, die andere findet ihn, dann kommt noch das Finanzamt, und am Ende einigen sich dann doch irgendwie alle. Könnte auch eine Komödie im Sat.1-Abendprogramm sein. Allerdings spielte diese Geschichte sich ganz real ab. In Frankreich.

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Konkret hatte ein Mann den „Euromillions“-Jackpot geknackt und somit theoretisch die astronomische Summe von 168 Millionen Euro gewonnen. Problem: Seinen Tippschein hatte er verloren. Eine Frau fand ihn – und wollte das große Geld kassieren. Das änderte sich auch nicht, als sie von erfuhr, wer den Schein wirklich ausgefüllt hatte. Am Ende bekam sie immerhin einen Anteil.
Verlorenes Los ist 168 Millionen Euro wert – Finderin will Anteil
Was für ein Glück im Unglück – sollte man meinen. In Frankreich hatte ein Lottospieler eigentlich den „Euromillions“-Jackpot geknackt, seinen Schein jedoch verloren. Eine Frau fand das Glückslos später auf der Straße. Doch statt es dem eigentlichen Gewinner zukommen zu lassen, wollte sie selbst damit die Millionen kassieren.
Die Situation war vertrackt, denn um das Geld einzustreichen, müssen zwei Bedingungen erfüllt sein: Man muss zum einen Eigentümer des Lottoscheins sein, ihn zum anderen aber auch physisch vorzeigen können. Also beschäftigte der Fall aus dem Jahr 2011 schließlich die Gerichte.
Lotto-Konflikt: Wo Geld ist, ist das Finanzamt nicht weit
Wie „Le Dauphiné“ berichtet, hat nun das Verwaltungsgericht in Paris ein Urteil gesprochen. Zwar hatte die staatliche Lotto-Gesellschaft La Française des Jeux den Konflikt zwischen den beiden Parteien schon durch einen Vergleich lösen können – gegen eine Beteiligung von 12 Millionen Euro gab die Finderin den Lottoschein zurück. Doch dann mischte sich noch der Finanzminister ein.
Der forderte nun mehr als 4,3 Millionen Euro an Steuern von der Frau ein, da es sich in seinen Augen nicht um einen steuerfreien Lottogewinn handelte, sondern um eine Auszahlung einer Geldsumme von einer Einzelperson an eine andere.
Lottoschein-Finderin muss doch keine Steuern zahlen
Die Frau wehrte sich mit einer Klage – und hatte jetzt Erfolg. Das Verwaltungsgericht entschied, dass ihre 12 Millionen Euro nicht der Steuer unterlägen.
So hat der Fall am Ende nur einen Verlierer: den französischen Staat. Denn dem entgehen nicht nur mehrere Millionen Euro, er muss auch noch draufzahlen. 2000 Euro für die Verfahrenskosten.
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Quelle:
(cho)






