- Die Hospitalisierungsrate war für kurze Zeit der wichtigste Wert für die Einführung neuer Corona-Maßnahmen
- Nun sind Regierung und Bundesländer jedoch wieder zur Sieben-Tage-Inzidenz als wesentlichen Maßstab zurückgekehrt
- Lesen Sie hier, wie die Lage in Ihrem Bundesland ist
Seit dem Sommer galt die Hospitalisierungsrate als Richtwert für die Einführung von Beschränkungen und Maßnahmen im Kampf gegen die Pandemie. Der Wert gibt an, wie viele Menschen pro 100.000 Einwohnern innerhalb der vergangenen sieben Tage an Corona erkrankt sind und in ein Krankenhaus eingewiesen – also hospitalisiert – wurden.

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Bei der jüngsten Beratung führten die Ministerpräsidenten und Ministerpräsidentinnen nun aber wieder die bereits früher maßgebliche Sieben-Tage-Inzidenz als Schwellenwert ein, also die Neuerkrankungen je 100.000 Einwohner und Woche.
„Die Hospitalisierungsinzidenz zum Maßstab der Corona-Maßnahmen zu machen, war in der Theorie eine gute Idee: Sie spiegelt die Zahl der schweren Fälle und die Belastung des Gesundheitswesens wider. Praxis: Der Wert läuft ohnehin der Dynamik hinterher, der Meldeverzug verschlimmert's“, schrieb der scheidende Kanzleramtschef Helge Braun (CDU) bei Twitter.
Mehr zum Thema: Hospitalisierung – Was der Corona-Schwellenwert bedeutet
Hospitalisierungsrate für weitere Corona-Maßnahmen entscheidend
Zuvor galten folgende Regeln: Ab einem Wert von drei wurde im betroffenen Bundesland die 2G-Regel für den Zugang zu unter anderem der Gastronomie, Veranstaltungen und körpernahen Dienstleistungen eingeführt. Stieg der Wert auf über sechs, galt 2G plus. Ab einem Wert von neun konnten die Bundesländer zudem eigene Corona-Regeln wie etwa Kontaktbeschränkungen einführen.
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Die Hospitalisierungsrate wird täglich vom Robert Koch-Institut (RKI) veröffentlicht. Wie hoch sie in den einzelnen Bundesländern aktuell sind, zeigt unser Überblick (Stand: 3. Dezember).
So hoch ist die Hospitalisierungsrate in den Bundesländern
| Bundesland | Hospitalisierungsrate |
| Baden-Württemberg | 6,31 |
| Bayern | 7,72 |
| Berlin | 4,31 |
| Brandenburg | 4,78 |
| Bremen | 4,41 |
| Hamburg | 1,67 |
| Hessen | 4,1 |
| Mecklenburg-Vorpommern | 8,75 |
| Niedersachsen | 2,4 |
| Nordrhein-Westfalen | 4,11 |
| Rheinland-Pfalz | 4,54 |
| Saarland | 4,98 |
| Sachsen | 5,87 |
| Sachsen-Anhalt | 9,77 |
| Schleswig-Holstein | 3,26 |
| Thüringen | 20,23 |
| Bundesweit | 5,52 |
(fmg)
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