1. Wo kommen die Flüchtlinge her?
Weltweit sind nach Angaben der Weltflüchtlingsorganisation UNHCR 60 Millionen Menschen auf der Flucht. Allein in diesem Jahr sind bislang 21.000 Flüchtlinge in Berlin angekommen. Die meisten davon kamen aus Syrien (4218), Albanien (1788) und dem Kosovo (1221).
2. Warum kommen jetzt so viele Flüchtlinge aus Ungarn?
In Ungarn ballt sich das Flüchtlingsproblem derzeit, weil das Land an der Ostgrenze der EU liegt. Nach EU-Recht muss jeder Flüchtling, der die EU betritt, registriert werden. Nach dem Dubliner Abkommen dürfen Flüchtlinge aber grundsätzlich nicht in ein anderes EU-Land weiterreisen. Ein Widerspruch, deswegen reisen die Flüchtlinge zur Zeit in einem vollkommen ungeregelten Verfahren in andere Länder weiter.
3. Warum wollen so viele Flüchtlinge nach Deutschland?
Deutschland genießt in fast allen Teilen der Welt einen guten Ruf. Anders als in anderen Ländern, werden alle Flüchtlinge hier nach den geltenden Asylregeln behandelt, das heißt, sie werden versorgt und erhalten eine Unterkunft. Das ist in Ländern Osteuropas und des Balkans oft nicht der Fall. Viele Flüchtlinge haben allerdings auch falsche Vorstellungen von dem, was sie hier erwartet.
4. Wie werden die Flüchtlinge verteilt?
Wenn sich ein Asylsuchender bei den Behörden meldet, wird er an die nächstgelegene Erstaufnahmeeinrichtung weitergeleitet. Die Verteilung geschieht dann mit Hilfe des Königsteiner Schlüssels, in dem die Aufnahmequote für jedes Bundesland festgelegt ist. Berlin nimmt zurzeit 5,05 Prozent der Asylsuchenden auf.
5. Wo kommen sie unter?
Durch den rasanten Anstieg der Flüchtlingszahlen besteht ein ständiger Bedarf an neuen Unterkünften. Der Senat prüft derzeit „in alle Richtungen“. Es werden vor allem leer stehende landeseigene Gebäude auf ihre Unterbringungsfähigkeit geprüft, inzwischen kommen aber auch Sportanlagen wie das Velodrom, der Jahn-Sportpark und das Poststadion, aber auch Veranstaltungsorte wie die Hangars in Tempelhof oder die Messehallen infrage.
6. Wie läuft ein Asylverfahren und warum dauert es so lange?
Wer Asyl beantragt, erhält eine vorübergehende Aufenthaltsgenehmigung. In einer Anhörung schildert der Bewerber seine Verfolgung. Die Anhörung ist Grundlage für die Entscheidung. Gegen eine Ablehnung des Bundesamtes steht dem Asylbewerber der Rechtsweg zu den Gerichten bis hin zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte offen.
7. Was sind sichere Drittstaaten?
Als sichere Drittstaaten gelten die Länder der EU sowie Norwegen und die Schweiz. Wer aus diesen Ländern in die Bundesrepublik einreist, kann sich hier nicht auf das Asylrecht berufen. Die Bundesregierung will durchsetzen, dass auch die Länder Albanien, Montenegro und Kosovo als sicher gelten, wie es schon für Serbien, Bosnien-Herzegowina und Mazedonien beschlossen wurde.
8. Gibt es Asylmissbrauch?
Dieser Ausdruck ist falsch und gefährlich, sagt der SPD-Bundestagsabgeordnete Karamba Diaby, der 1961 im Senegal geboren wurde. „Der Begriff suggeriert, dass nicht jeder Mensch das Recht auf einen Asylantrag habe“, sagt Diaby. Ob der Antrag Erfolg hat, sei dann eine andere Sache. Laut Bundesregierung wurden im ersten Halbjahr 2015 von 114.600 Anträgen 42.671 abgelehnt. Wie viele Menschen mit gefälschten Papieren einreisen oder falsche Angaben machen, ist allerdings unbekannt.
9. Was ist das Einwanderungsgesetz, von dem die Rede ist?
Deutschland ist nach Ansicht vieler Experten auf die Einwanderung qualifizierter Fachkräfte angewiesen. Klare Kriterien sollen es ermöglichen, dass der Zuzug von qualifizierten Einwanderern gesteuert wird. Die SPD setzt sich dafür ein, auch Teile der Union nähern sich dieser Vorstellung an.
10. Ab wann dürfen Flüchtlinge hier arbeiten?
Anerkannte Asylbewerber dürfen uneingeschränkt arbeiten. Sie sollen so schnell wie möglich ihren Lebensunterhalt selbst verdienen. In den ersten drei Monaten ihres Aufenthalts haben sie keine Erlaubnis für eine Beschäftigung. Wer nur eine Duldung hat, braucht eine Zustimmung der Agentur für Arbeit.
11. Was geschieht mit den Kindern?
Die Bundesregierung hat beschlossen, die Situation junger Flüchtlinge zu verbessern. Ziel ist es, sie bedarfsgerecht unterzubringen, zu versorgen und zu betreuen, zum Beispiel durch das Bereitstellen kindgerechter Räume. Flüchtlingskinder sollen zudem eine Kita oder einen Hort besuchen oder an Sportangeboten der Jugendarbeit teilnehmen können. In Berlin sind insgesamt 478 Willkommensklassen eingerichtet worden, um die Flüchtlingskinder auf den Schulbesuch vorzubereiten.
12. Gibt es gesundheitliche Risiken?
Für Asylsuchende ist eine ärztliche Untersuchung verpflichtend. Die Untersuchung soll spätestens am dritten Tag nach der Aufnahme erfolgen. Sie umfasst eine körperliche Untersuchung auf Anzeichen einer übertragbaren Krankheit, eine Untersuchung zum Ausschluss einer Tuberkulose der Atmungsorgane, eine Stuhluntersuchung auf Erreger der TPE-Ruhr-Gruppe, gegebenenfalls auf Cholera und Darmparasiten sowie eine Blutuntersuchung auf Hepatitis B sowie HIV (ab dem 16.Lebensjahr).
13. Wer sorgt in den Unterkünften für Sicherheit?
Für Sicherheit in Flüchtlingsunterkünften sorgen sowohl private Wachdienste als auch die Polizei. Nähere Angaben darüber machen die Behörden nicht, um möglichen Straftätern nicht in die Hände zu spielen.
14. Wie und wo kann ich spenden?
Gebraucht werden vielerorts Unterwäsche und Socken (Neuware), Damenleggings, Badelatschen, Fahrräder, Kinderwagen, Duschgel, Schulmaterial und Schulranzen, Rucksäcke, Sportmaterialien wie Bälle, Wörterbücher und BVG-Tickets. Das Landesamt für Gesundheit und Soziales (www.berlin.de/lageso/soziales) gibt Auskunft, wo Sachspenden für Flüchtlinge abgeben werden können.
15. Wie kann ich Flüchtlingen direkt helfen?
Einen Überblick über die Initiativen gibt das Netzwerk „Berlin hilft“ (www.netzwerkfluechtlingeberlin.wordpress.com). Daneben gibt es die Möglichkeit, Flüchtlinge bei Behördengängen zu begleiten oder ihnen mit Deutschkursen die Integration zu erleichtern. Dafür setzt sich die Gruppe „Weltweit“ ein (www.kirchenasyl-berlin.de). Es ist auch möglich, Vormundschaften oder Patenschaften zu übernehmen.





