Ehrensold

Sofort-Rente ist den Wulffs nicht mehr zu nehmen

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Thorsten Jungholt

Der Haushaltsauschuss des Bundestags sieht keine rechtliche Möglichkeit, die Auszahlung des Ehrensoldes zu stoppen. Selbst wenn der Ex-Bundespräsident verurteilt werden würde.

Die für den Etat des Bundespräsidialamts zuständigen Haushaltspolitiker des Bundestags sehen keine Möglichkeit, den Ehrensold für den zurückgetretenen Bundespräsidenten Christian Wulff infrage zu stellen.

Herbert Frankenhauser (CSU) sagte nach einem Treffen des Gremiums, die Abgeordneten hätten einstimmig festgestellt, dass die Entscheidung des Präsidialamtes zur Auszahlung „nach Recht und Gesetz“ erfolgt sei. Eine Aberkennung dieses Ruhegeldes von derzeit 199.000 Euro im Jahr sei rechtlich auch dann nicht möglich, sollte das Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Hannover zu einer Verurteilung Wulffs führen.

Jürgen Koppelin (FDP) sagte „Morgenpost Online“, er könne die Rechtslage „nur zur Kenntnis nehmen. Zufrieden bin ich damit nicht.“ Es gebe für ihn aber keine Möglichkeit, gegen die Entscheidung des Präsidialamtes vorzugehen.

Mit der Frage, ob Wulff weitere Privilegien wie Büro, Personal und Chauffeur zustehen, hat sich der Haushaltsausschuss noch nicht befasst. Bisher gebe es noch gar keine Anfrage des ehemaligen Präsidenten, sagte Koppelin. Sollte allerdings angefragt werden, müssten sich nach dem Finanzministerium auch die Berichterstatter im Ausschuss damit auseinandersetzen.

Im aktuellen ARD-Deutschlandtrend hatten sich 84 Prozent der Deutschen dagegen ausgesprochen, dass dem ehemaligen Staatsoberhaupt bis zu seinem Lebensende 199.000 Euro jährlich gezahlt werden sollen. Nur 15 Prozent waren dafür. SPD-Fraktionschef Frank-Walter Steinmeier forderte eine klarere Definition, wann ein Rücktritt aus politischen Gründen erfolgt. Hierzu müssten sich alle Beteiligten in nächster Zeit zusammensetzen, sagte Steinmeier.

Der FDP-Abgeordnete Patrick Kurth schrieb in einem „Morgenpost Online“ vorliegenden Brief an Wulff, er habe keinen Zweifel, dass die Auszahlung des Ehrensoldes „nach Recht und Gesetz“ geschehe. Allerdings forderte er den ehemaligen Präsidenten auf, einen Teil des Solds angesichts der „gesellschaftlich-öffentlich Wirkung dieser Zulagen nach Ihrer kurzen Amtszeit“ an gesellschaftliche Institutionen zu spenden. Eine Liste von förderungswürdigen Vereinen legte Kurth dem Brief bei.