Karl-Theodor zu Guttenberg erhält im März noch sein volles Gehalt als Minister und Abgeordneter. Wie der Bund der Steuerzahler errechnete, beläuft sich dies auf 16.834 Euro – den Angaben zufolge 13.000 Euro Ministergehalt sowie eine halbe Diät in Höhe von 3834 Euro.
Laut Ministergesetz erhalten Bundesminister das eineindrittelfache der Besoldungsgruppe B11, laut Besoldungstabelle wären dies 15.200 Euro plus Diät. Unklar blieb zunächst, ob Guttenberg weiterhin Zuschläge aus seiner Tätigkeit als Minister und Abgeordneter erhält.
Im April kann Guttenberg den Angaben zufolge mit einem Übergangsgeld in Höhe von 14.098 Euro rechnen, ab Mai werden seine persönlichen Einkünfte mit den öffentlichen Bezügen verrechnet.
Der Bund der Steuerzahler geht davon aus, dass er privat über sehr hohe Einkünfte verfügt, sodass er ab Mai kein Übergangsgeld mehr erhielte. Beim Bundestag hat Guttenberg angegeben, er verdiene mehr als 7000 Euro. Unklar blieb zunächst, ob sich diese Angabe auf seine Tätigkeit als Minister oder weitere Einkünfte bezog. In Guttenberg jüngst erschienener Biografie ist die Rede von einem geschätzten Familienvermögen zwischen 400 und 600 Millionen Euro. Weiter heißt es dort, dass das Vermögen bereits in der Familie aufgeteilt worden sei.
Aus seiner Tätigkeit als Minister stehen Guttenberg keine Pensionsansprüche zu. Erst nach vierjähriger Kabinettszugehörigkeit hat ein Minister Anspruch auf Pension. Früher griff der Anspruch bereits nach zwei Jahren, seit Oktober 2008 sind es jedoch vier.
Aus seiner Abgeordnetentätigkeit stünden Guttenberg nach derzeitigem Stand ab dem 67. Lebensjahr monatlich 1822 Euro zu. Allerdings blieb zunächst offen, ob Guttenberg sein Mandat tatsächlich niederlegen würde. Guttenberg ist seit 2002 Mitglied des Bundestags.
Wäre Guttenberg einen Tag früher zurückgetreten, also noch im Februar, hätte er bereits im März Übergangsgeld erhalten. Der Bund der Steuerzahler geht davon aus, dass Guttenberg dann bereits ab April keine Bezüge mehr erhalten hätte.