Home MeinungDer Senat darf Volksbegehren nicht verschleppen können Kommentar Der Senat darf Volksbegehren nicht verschleppen können Berlin. Die Berliner Senatsverwaltung darf Volksbegehren auf Zulässigkeit prüfen. Doch dafür braucht es klare Fristen, meint Isabell Jürgens. Von Isabell Jürgens25.05.2020, 05:00 UhrBevorzuge uns auf Google KI-Stimme. Info