Der Rechtsstreit um das Testament von Cornelius Gurlitt (1932–2014) vor dem Oberlandesgericht (OLG) München ist einen wichtigen Schritt weitergekommen. Inzwischen liegt ein Gutachten zu der Frage vor, ob der umstrittene Kunsthändler beim Verfassen seines letzten Willens im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte war oder nicht. Das Gutachten werde nun den Prozessbeteiligten zugesandt, sagte ein OLG-Sprecher. Sie hätten Gelegenheit zur Stellungnahme. Zum Inhalt des Gutachtens sagte er nichts. Eine Entscheidung im Rechtsstreit sei noch nicht gefallen, betonte er.
Medien wie „Spiegel Online“ berichteten, das Gutachten komme zu dem Schluss, Gurlitt sei zurechnungsfähig gewesen. Gurlitts Cousine Uta Werner hat das Testament angefochten, weil sie davon ausgeht, dass der alte Mann dies eben nicht war. Ein Sprecher von Kulturstaatsministerin Monika Grütters (CDU) betonte, sie kenne das Gutachten nicht, würde aber begrüßen, wenn der Sachverständige zu dem Urteil komme, dass Gurlitt in der Lage war, ein gültiges Testament zu verfassen: „Wenn das Sachverständigengutachten die Testierfähigkeit von Herrn Gurlitt bestätigt, wäre das vor allem für die Opfer des Nazi-Kunstraubs eine große Erleichterung.“ Für Ende kommenden Jahres sei eine Ausstellung in Berlin geplant, teilte ihr Sprecher mit. „Die Kunst- und Ausstellungshalle plant eine Schau, vornehmlich mit Werken, die unter Nazi-Raubkunstverdacht stehen.“