Ihre Muster sind legendär: Hedwig Bollhagens Keramiken mit den typischen hell- und dunkelblauen sowie weißen Streifen gehören zu den bekanntesten und begehrtesten Geschirren; für Originale aus ihren Händen wird mitunter viel Geld geboten. Anfang dieses Jahres jedoch ist die 2001 verstorbene Gestalterin postum ins Zwielicht geraten: Das ARD-Magazin „Kontraste“ nannte ihre Erfolgsgeschichte „zweifelhaft“. Der Vorwurf: Hedwig Bollhagen habe 1934 von der Arisierung des Vorgängerbetriebs ihrer HB-Werkstätte profitiert.

Jetzt hat das Zentrum für Zeithistorische Forschung (ZZF) in Potsdam ein Gutachten darüber vorgestellt, das im Auftrag des Potsdamer Oberbürgermeisters Jann Jakobs erarbeitet wurde. ZZF-Chef Martin Sabrow fasst das Ergebnis der Historikerin Simone Ladwig-Winters zusammen: „Öffentlich erhobene Vorwürfe, die die Keramikerin Hedwig Bollhagen in die Nähe einer überzeugten Nazi-Anhängerin gerückt haben, treffen nicht zu. Dessen ungeachtet zogen die HB-Werkstätten Nutzen aus den Umständen der nationalsozialistischen Machtetablierung.“

Bollhagen kaufte Haël-Werkstätten unter Preis

Unstrittig ist, dass Bollhagen zusammen mit ihrem Geschäftspartner Heinrich Schild 1934 die zu diesem Zeitpunkt still gelegten Haël-Werkstätten der Keramik-Künstlerin Margarete Heymann-Loebenstein aufgekauft hat. Das 99 Seiten starke Gutachten stellt zugleich fest, dass zwischen dem Wert der Firma und dem gezahlten Preis eine deutliche Diskrepanz bestand: Ladwig-Winters schätzt einen Gesamtwert von 112.800 Reichsmark, doch Schild und Bollhagen zahlten nur 45.000 Reichsmark.

Der Grund war, dass die als moderne Künstlerin mit Bauhaus-Hintergrund im Dritten Reich sowie als Jüdin diskriminierte Heymann-Loebenstein unter starkem politischen Druck stand: „Unter den lokalen Bedingungen im Umkreis von Velten, Ost-Havelland, hatte sie keine Chance, ihre unternehmerische Tätigkeit ungestört fortzusetzen, sondern war gezwungen, ihren Betrieb aufzugeben“, heißt es im Gutachten: „Bis ins Frühjahr 1933 hatte Heymann-Loebenstein größte Anstrengungen unternommen, ihr Unternehmen zu retten. Die finanzielle Schieflage, in der es sich unstrittig befunden hat, wäre durch die Aufnahme fremden Geldes zu beheben gewesen. Allerdings ist unwahrscheinlich, dass solche Mittel unter den äußeren Bedingungen gewährt worden wären.“


Angesichts dessen war es eine „wirtschaftlich vernünftige Maßnahme“ der damaligen Eigentümerin, ab Mitte 1933 keine weiteren Mittel mehr in die Werkstätten zu stecken, sondern das Werk zu schließen und nach einem Käufer zu suchen. Gleichzeitig gab es Drohungen von NS-Funktionären und die Denunziation eines ehemaligen Mitarbeiters; deshalb floh Heymann-Loebenstein kurzzeitig aus Deutschland. Bald darauf war sie gezwungen, ihren Betrieb zu verkaufen.

Gutachterin hält Vorwürfe nicht für stichhaltig

Hedwig Bollhagen muss laut der Gutachterin „um die näheren Umstände der Diskriminierung, Diffamierung und Verfolgung von Margarete Heymann-Loebenstein gewusst haben“. Allerdings hatten weder Bollhagen noch ihr Partner diese Umstände „gezielt herbeigeführt“. Sie profitierten von dem Verkauf unter Wert, hatten den dazu führenden Druck aber weder selbst ausgeübt noch indirekt initiiert. Es handelte sich also um eine Arisierung, die aber Hedwig Bollhagen nicht als vorsätzliche persönliche Bereicherung zugerechnet werden kann.

Die weiteren Vorwürfe gegen Bollhagen hält die Gutachterin nicht für stichhaltig: „Stilistisch unterschied sich Hedwig Bollhagen in ihren Arbeiten deutlich von denen Margarete Heymann-Loebensteins. Zudem war sie eine ehrgeizige Keramikerin und hatte von ihrer Persönlichkeitsstruktur her kaum ein vorrangiges Interesse daran, die Entwürfe Heymann-Loebensteins, deren Arbeiten sie noch nicht einmal besonders schätzte, weiter zu produzieren. Von daher war es eher der Zweckmäßigkeit geschuldet, dass noch weiter die alten Entwürfe hergestellt wurden.“

Auch die weiteren Vorwürfe gegen die HB-Werkstätten hält Simone Ladwig-Winters nicht für stichhaltig: Zwar beschäftigte die Firm während des Zweiten Weltkrieges tatsächlich Zwangsarbeiter, aber es gab dazu keine Alternative, wenn der Betrieb nicht eingestellt werden sollte. Auch in der Übernahme von Aufträgen der SS erkennt die Gutachterin kein konkret vorwerfbares Handeln, auch wenn „im übergeordneten Sinne jede Tätigkeit im Auftrag der SS den Fortbestand des Systems stützte, war sie doch geeignet, die Loyalität der Bevölkerung zu fördern“. Dazu passt, dass die Jewish Claims Conference nach der deutschen Einheit einen Vergleich mit Bollhagen schloss, der nach wie vor in Kraft ist.

Abschließend fällt die Gutachterin ein um Fairness bemühtes Urteil über Hedwig Bollhagen: „Sie passte sich an, gleichgültig in welchem System sie lebte... Die Vielfalt ihrer Persönlichkeit machte sie menschlich. Und als ein Mensch sollte sie mit ihrem Verhalten gesehen werden, nicht als Ikone oder als Heldin.“