Geht’s nicht ne Nummer kleiner, möchte man der ehemaligen Bundesjustizministerin Sabine Leutheuser-Schnarrenberger aus der von den Wählern arg bestraften FDP zurufen. Den Beschluss des Bundestag zur Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung als „Schande für den Rechtsstaat“ zu bezeichnen ist ebenso maßlos wie der Vergleich ihres Parteifreunds Wolfgang Kubicki, für den die diskutierten Transitzonen zur Eingangskontrolle der Flüchtlinge Konzentrationslager sind.

Zum Wesen der Demokratie gehört der Meinungsstreit um den richtigen Weg, die angemessene Entscheidung. Aber es gibt verbale Grenzen, um den Grundkonsens einer Gesellschaft nicht zu zerstören. Das gilt für die Pegida-Verwirrten ebenso wie für die beiden liberalen Politiker, selbst wenn sie um die Existenz ihrer Partei fürchten.

Im zweiten Anlauf, nachdem der erste durch das Bundesverfassungsgericht gestoppt worden war, hat die große Koalition ein Vorratsdatengesetz beschlossen, mit dem die Sicherheit der Bürger im digitalen Zeitalter vor schwersten Verbrechen besser geschützt werden soll. Auch sein Inhalt basiert auf einem Kompromiss zwischen der SPD einerseits, die den Behörden größere Zurückhaltung zuweisen wollten, und der Union andererseits, die die Möglichkeiten zur Strafverfolgung über Kommunikationsdaten weiter fassen wollte.

Wer wollte bezweifeln, dass es in einer freien Gesellschaft ein latentes Spannungsfeld zwischen individuellem Freiheitsrecht und damit persönlicher Selbstbestimmung eines jeden Bürgers gibt und dem Erfordernis, den Sicherheitsbehörden die notwendigen Handlungsoptionen einzuräumen, um unser aller Sicherheit zu gewährleisten. Die anlasslose Speicherung der Kommunikationsdaten ist zweifellos ein gravierender Eingriff. Dies allerdings mit einer „Massenüberwachung“ gleichzusetzen, ähnlich wie vor Monaten bei der fälschlichen Behauptung einer Massenüberwachung der Deutschen durch den amerikanischen Geheimdienst NSA, ist einmal mehr eine gezielte Irreführung.

Die Vorratsdatenspeicherung sichert über einen jetzt noch enger bemessenen Zeitraum Kommunikationsdaten, ausdrücklich nicht die Inhalte der Kommunikation. Nur im Fall schwerster Verbrechen darf die Polizei die gespeicherten Daten zur Strafverfolgung nutzen. Aber dies auch erst, wenn ein Richter den Datenabruf genehmigt. Die Hürden sind also hoch. Dennoch von Massenüberwachung, vom „gläsernen Bürger“ oder gar einer Schande für den Rechtsstaat zu sprechen, ist eine schwer erträgliche Polemik. Es ist ja ohnehin auffällig, mit welcher Skepsis in Deutschland den demokratisch legitimierten und kontrollierten Sicherheitsbehörden begegnet, was alles ihnen zugetraut wird.

Die Sicherheitslage wird unübersichtlicher

Dabei ist es auch ihnen zu verdanken, dass unser Land bislang von einem schweren Terroranschlag verschont geblieben ist. Allein in Berlin lebten im September 670 ultrakonservative Islamisten, fast jeder zweite galt als gewaltbereit. Soll die Polizei da wirklich blind bleiben? Zumal die Sicherheitslage durch den unkontrollierten nahöstlichen Flüchtlingsstrom eher noch unübersichtlicher geworden ist.

Die Polizei hätte sich mehr Befugnisse gewünscht, um die Strafverfolgung schwerster Verbrechen wie Mord, Sexualdelikte oder den Terrorismus zu bekämpfen. Und vorbeugend aktiv dürfen sie zumindest auf Bundesebene auch nicht werden. So verständlich die Wünsche nach mehr Rechten, so begrenzt letztlich der politische und rechtliche Handlungsspielraum. Erst die Kompromissfindung in der Koalition, nach zwei negativen höchstrichterlichen Urteilen muss es nun wahrscheinlich, weil die Kritiker nicht locker lassen, einer erneuten richterlichen Prüfung Stand halten.

Möge es diesmal in Karlsruhe Gnade finden. Weil es der Sicherheit im Land dient. Ohne das per Verfassung garantierte „Fernmeldegeheimnis“, längst digital erweitert, wirklich zu gefährden.