Ich lebe schon seit Mitte der 1980er-Jahre, also seit mehr als 37 Jahren in Berlin, und doch schaffen es die Berliner, mindestens aber die Berliner Politiker, immer wieder, mich zu verblüffen. Etwa in dieser Woche, als das Landesverfassungsgericht die Wahlen vom September 2021 für ungültig erklärte – und dabei an drastischen Worten nicht sparte.

Schon die Vorbereitung der Wahlen war so schlecht, dass sie für sich genommen einen Wahlfehler darstellten, so die Richter, von „einem Organisationsverschulden der für die Wahlen zuständigen Behörden des Landes Berlin“ war die Rede. Das Gericht ordnete die Wahlwiederholung an, erklärte, es handele sich „um einen einmaligen Vorgang in der Geschichte der Wahlen in der Bundesrepublik Deutschland“.