Es war eine denkwürdige Woche in Berlin: Die Einschätzung des Landesverfassungsgerichts, dass die Wahlen des Abgeordnetenhauses und der Bezirksverordnetenversammlungen wegen der vielen gravierenden Wahlpannen komplett wiederholt werden müssen, war an Klarheit nicht zu überbieten – und hat allen Menschen bundesweit noch einmal vor Augen geführt, was vor einem Jahr, am 26. September 2021, so alles schief gelaufen ist in Berlin, als gleichzeitig die Wahlen zum Bundestag, Abgeordnetenhaus, zu den Bezirksverordnetenversammlungen und der Volksentscheid zu Enteignungen von Wohnungsunternehmen stattfanden.

Die Wahlen waren nach Einschätzung der Verfassungsrichter von Anfang an fahrlässig organisiert worden, allein in Pankow wurden so wenige Wahlkabinen eingeplant, dass rein rechnerisch nur 40 Prozent der Wahlberechtigten in der Zeit von 8 bis 18 Uhr ihre Stimme hätten abgeben können. Da bin ich fast froh, dass ich in Prenzlauer Berg – Teil von Pankow – „nur“ 40 Minuten anstehen musste, um meine sechs Stimmen abgeben zu können. Es wundert sich auch keiner mehr, dass fast die Hälfte aller Wahllokale noch nach 18 Uhr geöffnet war.