Wer den Heizungstausch bereits plant, sollte auch den Zeitpunkt des Förderantrags im Blick behalten. Die Grundförderung im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bleibt zwar bei 30 Prozent. Zwei andere Größen sinken jedoch: die maximal förderfähigen Kosten und der Klimageschwindigkeitsbonus.

Die erste Absenkung folgt am 1. Februar 2027. Danach geht es in halbjährlichen Schritten weiter. Ein späterer Antrag kann deshalb einen niedrigeren Zuschuss bedeuten. Das allein entscheidet aber nicht darüber, ob sich eine Wärmepumpe rechnet. Dafür zählen auch Investition, Energieverbrauch, Strompreis und Gebäude.

Heizungsförderung: Diese Termine sind wichtig

·     Aktuell: 28.000 Euro förderfähige Kosten
·     Aktuell: 16 Prozent Klimageschwindigkeitsbonus
·     Nächste Änderung Klimageschwindigkeitsbonus: 1. Februar 2027
·     Danach: Anpassung jeweils zum 1. Februar und 1. August
·     Ende Klimageschwindigkeitsbonus: 1. August 2028
·     Grundförderung: weiterhin 30 Prozent

Die maximal förderfähigen Kosten sinken alle sechs Monate

Seit dem 21. Juli 2026 werden bei einem Einfamilienhaus maximal 28.000 Euro Investitionskosten berücksichtigt.

Am 1. Februar 2027 sinkt die Grenze um 750 Euro. Danach folgen jeweils zum 1. August und 1. Februar weitere Schritte von 750 Euro.

Für die Grundförderung macht bereits die erste Absenkung einen Unterschied:

  • 30 Prozent von 28.000 Euro = 8.400 Euro
  • 30 Prozent von 27.250 Euro = 8.175 Euro

Das sind 225 Euro weniger. Treffen zusätzliche Boni auf dieselbe reduzierte Kostenbasis, fällt die Differenz entsprechend größer aus.

Noch deutlicher sinkt der Klimageschwindigkeitsbonus

Der Klimageschwindigkeitsbonus beträgt derzeit 16 Prozent. Er gilt für selbstnutzende Eigentümer, die bestimmte alte, noch funktionierende Heizungen durch eine förderfähige klimafreundliche Heizung ersetzen.

Bei Gasheizungen muss die alte Anlage mindestens 20 Jahre alt sein.

Der weitere Verlauf ist bereits festgelegt:

ZeitpunktKlimageschwindigkeitsbonus
seit 21. Juli 202616 Prozent
ab 1. Februar 202712 Prozent
ab 1. August 20278 Prozent
ab 1. Februar 20284 Prozent
ab 1. August 2028entfällt

Für einen Eigentümer, der ohnehin modernisieren möchte und die Voraussetzungen erfüllt, kann der Antragstermin deshalb mehrere hundert oder mehrere tausend Euro ausmachen.

Ein noch 2026 gestellter Förderantrag kann mehrere hundert bis mehrere tausend Euro Unterschied bedeuten. Wichtig ist, frühzeitig zu prüfen, welche Boni im konkreten Fall möglich sind und welche Unterlagen für den Antrag benötigt werden.

Daniel Schwehn Vaillant
Daniel Schwehn, Fördermittelexperte bei Vaillant

Lese-Tipp: Welche Förderquote für den eigenen Haushalt möglich ist, erfahren Sie hier.

Auch ohne Höchstförderung rechnet sich eine Wärmepumpe

Die Förderung senkt die Investitionskosten. Für die laufenden Kosten ist zudem entscheidend, wie effizient die neue Anlage arbeitet und was die benötigte Energie kostet.

Eine Wärmepumpe nutzt Umweltenergie und Strom. Öl- und Gasheizungen hängen dagegen von fossilen Energieträgern ab. Steigende CO₂-Kosten und höhere Preise für Öl und Gas können die laufenden Kosten fossiler Heizungen künftig weiter erhöhen.

Dr. Tillmann von Schroeter, Geschäftsführer von Vaillant Deutschland, ordnet die Entwicklung so ein: „Man muss auf die Energiepreise schauen. Fossile Energie ist deutlich teurer geworden, während Strom – insbesondere erneuerbarer – vergleichsweise stabil geblieben ist. Dadurch ist die Wärmepumpe wirtschaftlich deutlich attraktiver geworden.“

Eine pauschale Heizkostenersparnis lässt sich daraus nicht ableiten. Gebäudezustand, Stromtarif, Auslegung und Heizverhalten verändern das Ergebnis.

Halbierung der Heizkosten: Wärmepumpe im Einfamilienhaus von 1974 in Marienheide

Wie eine solche Rechnung aussehen kann, zeigt ein Praxisbeispiel von Vaillant aus Marienheide.

Pia Bondke und Fabian Schiedeck leben dort in einem Einfamilienhaus aus dem Jahr 1974. Ihre frühere Ölheizung wurde durch eine aroTHERM plus mit zehn Kilowatt Leistung ersetzt.

Das Eigenheim von Pia Bonde und Fabian Schiedeck in Marienheide
Das Eigenheim von Pia Bonde und Fabian Schiedeck in Marienheide© Bernd Gabriel / Vaillant

Für die alte Ölheizung lag der theoretische Vergleichswert laut Vaillant bei rund 4.133 Euro Heizkosten pro Jahr. Für die Wärmepumpe wurden rund 1.855 Euro berechnet.

Die Differenz beträgt in diesem Fall rund 2.278 Euro oder 55 Prozent im Jahr.

Fabian Schiedeck dazu: „Die Investition in die Wärmepumpe aroTHERM plus hat sich definitiv gelohnt. Nicht nur, dass sich die Investition zum Zeitpunkt der Installation in acht bis zehn Jahren amortisiert hätte. Die aktuelle Entwicklung auf dem Ölmarkt bestätigt uns in unserer Entscheidung.“

Bitte beachten Sie, dass dies eine individuelle Rechnung, kein allgemeines Einsparversprechen darstellt. Die tatsächlichen Kosten und Einsparungen hängen unter anderem vom energetischen Zustand des Hauses, der bisherigen Heizung, dem Stromtarif, der Auslegung der Wärmepumpe und dem individuellen Heizverhalten ab.

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Warum die aroTHERM plus von Vaillant auch für Bestandsgebäude infrage kommt

Das Baujahr allein entscheidet nicht darüber, ob eine Wärmepumpe eingesetzt werden kann. Entscheidend ist vielmehr, ob Wärmepumpe, Heizsystem und Gebäude gut aufeinander abgestimmt sind.

Die aroTHERM plus (Ausführung mit 10 kW) von Vaillant wurde von Stiftung Warentest mit der Gesamtnote ‚Gut‘ (2,3) bewertet (Ausgabe 10/2025). Sie arbeitet mit dem natürlichen Kältemittel R290 und erreicht hohe Vorlauftemperaturen. Dadurch kann sie auch in vielen Bestandsgebäuden mit vorhandenen Heizkörpern eingesetzt werden.

Die 10-kW-Variante der Wärmepumpe aroTHERM plus von Vaillant wurde von Stiftung Warentest mit der Geasmtnote ‚Gut‘ (2,3) bewertet. (Ausgabe 10/2025)
Die 10-kW-Variante der Wärmepumpe aroTHERM plus von Vaillant wurde von Stiftung Warentest mit der Geasmtnote ‚Gut‘ (2,3) bewertet. (Ausgabe 10/2025)© Vaillant

Voraussetzung ist jedoch eine sorgfältige Planung. Die Wärmepumpe muss passend zum Gebäude ausgelegt und dimensioniert werden. Für einen wirtschaftlichen Betrieb sind eine fachgerechte Planung und die Abstimmung auf das Gebäude entscheidend.

Ob das konkrete Wärmepumpenmodell und die geplante Anlagenkonfiguration förderfähig sind, sollte vor Vertragsabschluss durch den Fachbetrieb oder eine Energieeffizienz-Expertin beziehungsweise einen Energieeffizienz-Experten geprüft werden.

Förderung frühzeitig in die Planung einbeziehen

Wer von den aktuell geltenden Förderbedingungen profitieren möchte, sollte Beratung und Antrag frühzeitig einplanen.

Dabei unterstützt der Vaillant Fördergeldservice. Er wird von der Sunshine Energieberatung GmbH durchgeführt. Endkundinnen und Endkunden können den Service über einen Vaillant Heizungsfachbetrieb beauftragen. Der Service gibt Orientierung dazu, welche Fördermöglichkeiten für den geplanten Heizungstausch infrage kommen können. Die Sunshine Energieberatung erstellt die Bestätigung zum Antrag (BzA), stellt eine Ausfüllhilfe für das KfW-Portal bereit und unterstützt bei der Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen. Außerdem informiert der Service über maßgebliche Fristen und die nächsten Schritte im Förderprozess.

Den Förderantrag selbst reichen Eigentümer selbst fristgerecht im KfW-Portal ein.

Lese-Tipp: Wie der KfW-Antrag vorbereitet wird und welche Unterlagen dafür nötig sind

Unterstützung beim Förderantrag

Der Vaillant Fördergeldservice gibt Orientierung zu möglichen Förderungen und unterstützt bei der Zusammenstellung erforderlicher Unterlagen sowie nächsten Schritten im Förderprozess.

Bitte beachten Sie, dass auf sämtliche Fördermittel kein Rechtsanspruch besteht. Informationen zu den konkreten Voraussetzungen und Bedingungen für eine Förderung bei einem Wechsel von einer alten Heizung zu einem klimafreundlichen Heizgerät finden Sie auch unter www.vaillant.de.