An demokratischen Wahlen sollen alle Wahlberechtigten unter möglichst gleichen Bedingungen teilnehmen können. Chancengleichheit bedeutet, dass alle Menschen die Möglichkeit haben sollten, sich zu informieren, eine politische Entscheidung zu treffen und ihre Stimme abzugeben – unabhängig von Bildung, Einkommen, Sprache, Herkunft oder gesundheitlichen Einschränkungen. Dabei spielen verständliche Wahlinformationen, politische Bildung und der Abbau von Barrieren eine wichtige Rolle.

Trotz des gleichen Wahlrechts beteiligen sich verschiedene Bevölkerungsgruppen unterschiedlich stark an Wahlen. Bei der Bundestagswahl 2025 lag die Wahlbeteiligung junger Menschen zwischen 18 und 29 Jahren unter dem Durchschnitt. Auch Menschen mit geringerer Bildung oder niedrigem Einkommen nehmen statistisch seltener an Wahlen teil. Dadurch sind manche Gruppen in politischen Entscheidungsprozessen weniger stark vertreten.
Ein weiterer Aspekt der Chancengleichheit ist die Frage, wer überhaupt wählen darf. In der Regel setzt das Wahlrecht bei politischen Wahlen die deutsche Staatsangehörigkeit voraus. Bei den Wahlen zu den Bezirksverordnetenversammlungen (BVV) in Berlin dürfen jedoch auch Bürgerinnen und Bürger anderer EU-Staaten ab 16 Jahren teilnehmen. Voraussetzung ist, dass sie seit mindestens drei Monaten ihren Hauptwohnsitz in Berlin haben und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.



