Damit alle Menschen ihre demokratischen Rechte wahrnehmen können, müssen Wahlen möglichst gleichberechtigt und barrierearm gestaltet sein. Seit 2019 gilt in Deutschland ein inklusiveres Wahlrecht: Auch Menschen mit Behinderungen oder Beeinträchtigungen, die zuvor aufgrund einer rechtlichen Vollbetreuung vom Wahlrecht ausgeschlossen waren, dürfen ihre Stimme abgeben.

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Teaser Berlin Wiki © BM Infografik | cs/BM

Sowohl im Wahlkampf als auch am Wahltag sollten alle Bürgerinnen und Bürger mitgedacht werden. Bereits vor der Wahl müssen Informationen barrierefrei zugänglich sein, etwa durch Angebote in Leichter Sprache oder Websites, die auch von Menschen mit Sehbehinderungen genutzt werden können. Auch Wahllokale sollten möglichst barrierefrei erreichbar und nutzbar sein. In Berlin ist das jedoch nicht überall gewährleistet.

Menschen mit Behinderungen können außerdem Unterstützung beim Wählen erhalten. Sie dürfen eine Assistenz mit in die Wahlkabine nehmen oder Hilfe bei der Beantragung und dem Ausfüllen von Briefwahlunterlagen in Anspruch nehmen.

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