Im September 2023 beschloss das Abgeordnetenhaus (AGH) von Berlin eine Änderung der Landesverfassung, mit der das Mindestalter für die Ausübung des aktiven Wahlrechts von 18 auf 16 Jahre gesenkt wurde. Ziel der Verfassungsänderung ist es, die demokratische Teilhabe junger Menschen zu stärken. Bei der Wahl zum Abgeordnetenhaus im Jahr 2026 kommt die Neuregelung erstmals zur Anwendung.

Bereits vor der Reform waren 16- und 17-Jährige bei den Wahlen zu den Bezirksverordnetenversammlungen wahlberechtigt. Seit 2023 gilt dies auch für die Wahlen zum Abgeordnetenhaus sowie für landesweite Volksbegehren und Volksentscheide. Das passive Wahlalter – also das Mindestalter für eine Kandidatur – blieb dagegen bei 18 Jahren.



