Im Abgeordnetenhaus (AGH) von Berlin werden Mehrheiten benötigt, um Entscheidungen zu treffen und die Stadt zu regieren. Für die Verabschiedung der meisten Gesetze und Haushaltsbeschlüsse reicht eine einfache Mehrheit aus. Das bedeutet, dass mehr Abgeordnete zustimmen als ablehnen. Bei besonders wichtigen Entscheidungen, etwa bei Änderungen der Berliner Verfassung, ist hingegen eine Zwei-Drittel-Mehrheit erforderlich.

Da einzelne Parteien nach der Wahl zum Abgeordnetenhaus (AGH) in der Regel keine eigene Mehrheit erreichen, schließen sie sich häufig zu einer Koalition zusammen. In Verhandlungen verständigen sie sich auf gemeinsame politische Ziele und halten diese in einem Koalitionsvertrag fest. Dieser bildet die Grundlage für die Zusammenarbeit während der Legislaturperiode.
Bei den Verhandlungen müssen die beteiligten Parteien oft Kompromisse eingehen. Im Gegenzug verpflichtet sich die Koalition, die im Koalitionsvertrag vereinbarten Vorhaben gemeinsam im AGH zu unterstützen, sodass Gesetze und andere politische Maßnahmen mit der erforderlichen Mehrheit beschlossen werden können.



