KI-Stimme. Info
Die Wahlgrundsätze sind im Grundgesetz verankert. Sie legen fest, dass in Deutschland in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt wird. Das gilt bei der Wahl zum Bundestag, aber auch bei Landtagswahlen oder Kommunalwahlen.
Das bedeuten die fünf Wahlgrundsätze:
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- Allgemein: Alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger dürfen wählen.
- Unmittelbar: Die Wählerinnen und Wähler wählen die Abgeordneten direkt, nicht über Zwischeninstanzen wie die Wahlmänner und -frauen in den USA.
- Frei: Die Wahlentscheidung erfolgt ohne Zwang oder Beeinflussung. Dazu gehört auch das Recht, auf die Stimmabgabe zu verzichten.
- Gleich: Jede Wählerin und jeder Wähler erhält die gleiche Anzahl von Stimmen. Jede Stimme hat das gleiche Gewicht.
- Geheim: Die Wahlberechtigten müssen nicht offenlegen, wie sie gewählt haben. Die Stimmabgabe erfolgt geheim.

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